Beschlussvorlage - VO/1/0212/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulkostenbeitrag für die Evang. Inklusive Schule "An der Maurine"Schönberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Anke Lütgens-Voß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport der Gemeinde Lüdersdorf
|
Vorberatung
|
|
|
|
06.05.2010
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Lüdersdorf
|
Vorberatung
|
|
|
|
11.05.2010
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Lüdersdorf
|
Entscheidung
|
|
|
|
25.05.2010
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Das
Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg ist Träger der Evang. Inklusive Schule
„An der Maurine“ Schönberg.
Der Träger
der Ersatzschule hat gemäß §§ 129 und 115 SchulG Anspruch auf die Zahlung von
Schulkostenbeiträgen, wobei die Kosten der jeweils zuständigen Schule in
öffentlicher Trägerschaft maßgeblich sind. Einer Genehmigung zum Besuch der
Ersatzschule durch den Schulträger der örtlich zuständigen Schule bedarf es
nicht.
Im
Schuljahr 2009/10 besuchen 68 Kinder aus dem Amtsgebiet die Ersatzschule, für
die insgesamt vier Grundschulen, bzw. Regionale Schulen mit Grundschulen die
jeweils örtlichen zuständigen Schulen sind.
Die Schulkosten sind auf der Basis der tatsächlich
anfallenden Kosten des Vorjahres und unter Berücksichtigung der aktuellen
Schülerzahlen der amtlichen Schulstatistik zu berechnen.
Folgende
Schulkostenbeiträge wurden ermittelt:
|
Grundschule
Dassow, künftig Regionale Schule mit Grundschule Dassow |
Regionale
Schule mit Grundschule Wahrsow |
Grundschule
Selmsdorf |
Regionale
Schule mit Grundschule Schönberg/ Grundschule Am Oberteich |
|
1.018,31 € |
Ø1.211,52 € |
1.362,18 € |
Ø 1.700,92 € |
Die Schullastenausgleichsverordnung lässt eine abweichende
Regelung zur Berechnung und zur Höhe des Schullastenausgleichs zu.
Aus Gründen der Vereinfachung und
zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands wurde bisher von allen Schulträgern im
Amtsgebiet ein einheitlicher Schulkostenbeitrag in Höhe von 1.000 €
pro Schüler gezahlt. Die Diakonie hatte im Jahr 2009 mitgeteilt, dass
dieser Betrag nicht mehr auskömmlich sei und einen Beitrag in Höhe von 1.600
€ pro Schüler vorgeschlagen.
Da diese pauschale Erhöhung jedoch
in keinem Verhältnis zu den tatsächlich zu zahlenden Beiträgen entsprechend der
Schullastenausgleichsverordnung (Tabelle) steht, wurde einvernehmlich
festgehalten, künftig die Höhe der Schulkostenbeiträge auf der Grundlage der Schullastenausgleichsverordnung
und des Schulgesetzes zu ermitteln und zu zahlen.
Für die Gemeinde Lüdersdorf beträgt
der zu zahlende Schulkostenbeitrag für das Jahr 2010 1.211.52 € je
Schüler.
Um sowohl für die Gemeinde als auch
das Diakoniewerk eine verlässliche Planungsgröße zu erreichen, wird
verwaltungsseitig vorgeschlagen, für die kommenden drei Haushaltsjahre eine
Vereinbarung über die Höhe der Schullastenausgleiche zu schließen. Die Höhe der
Beiträge sollte sich an den tatsächlich nach Schullastenausgleichsverordnung zu
zahlenden Beiträgen orientieren.
