Beschlussvorlage - VO/1/0211/2010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf fasste in ihrer Sitzung am 30.03.2010 den Beschluss zu folgenden Umstrukturierungen:

- Umzug der Bibliothek in den Gemeinderaum

- Gemeinderat und Schularbeitsgemeinschaften ziehen in die Räumlichkeiten der derzeitigen

  Bibliothek.

- Sitzungen der Gemeinde finden künftig in der Schulaula oder dem Schulungsraum der

  Feuerwehr statt. 

Gegen diesen Beschluss legte der Bürgermeister der Gemeinde Selmsdorf gemäß § 33    Abs. 1, Satz 2 Kommunalverfassung M-V (KV M-V) form- und fristgerecht Widerspruch ein. Der Widerspruch wird damit begründet, dass durch die besagte Beschlussfassung das Wohl der Gemeinde gefährdet wäre. Die Gemeindevertretung hat nunmehr zu beschließen, dass der vorliegende form- und fristgerecht eingegangene Widerspruch Berechtigung besitzt, da dem Bürgermeister dieses Widerspruchsrecht laut KV M-V eingeräumt wird.

Des Weiteren ist die Gemeindevertretung gemäß § 33 Abs. 1, Satz 5 verpflichtet, über diese Angelegenheit in der nächsten Sitzung erneut zu entscheiden.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

a) Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt, dass der Widerspruch des Bürgermeisters

    gemäß § 33 Abs. 1, Satz 2 KV M-V zum Beschluss VO/1/0203/2010 vom 30.03.2010 zur

    Umstrukturierung gemeindeeigener Räumlichkeiten Berechtigung besitzt.

b) Die Gemeindevertretung Selmsdorf entscheidet gemäß § 33 Abs. 1, Satz 5 KV M-V erneut

    über folgende Angelegenheit:

    „Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt folgende Umstrukturierungen:

     - Umzug der Bibliothek in den Gemeinderaum

     - Gemeinderat und Schularbeitsgemeinschaften ziehen in die Räumlichkeiten der

       derzeitigen Bibliothek.

     - Sitzungen der Gemeinde finden künftig in der Schulaula oder dem Schulungsraum

       der Feuerwehr statt.“

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Anlagen

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