Beschlussvorlage - VO/1/0214/2010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg hat am 04.02.2010, ergänzt mit Schreiben vom 22.03.2010 gemäß § 1 Abs. 1 SEPVO M-V auf Antrag der Stadt Dassow die 9. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für den Zeitraum 01.08.2006 bis zum 31.07.2011 (verlängert bis 31.07.2012) verfügt (Anlage1).

 

Durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern wurde die 9. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes mit Bescheid vom 15.04.2010 genehmigt (Anlage 2).

Danach wird der weitere Betrieb einer Außenstelle der Regionalen Schule mit Grundschule Dassow am Standort Selmsdorf zugestimmt. Schüler aus der Gemeinde Selmsdorf können in den Jahrgangsstufen 5 und 6 in der Außenstelle der Regionalen Schule mit Grundschule Dassow beschult werden. Die weitere Beschulung dieser Schüler ab Jahrgangstufe 7 erfolgt, sofern in der Außenstelle eine Zweizügigkeit erreicht wird, weiterhin in Selmsdorf, andernfalls in Dassow.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Selmsdorf nimmt die Festlegungen der 9. Änderung der Schulentwicklungsplanung des Landkreises in Bezug auf die Weiterführung der Außenstelle des Regionalschulteils in Selmsdorf zur Kenntnis.

 

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Anlagen

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