Beschlussvorlage - VO/3/0061/2010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf hat in ihrer Sitzung am 07.01.2010 die Neufassung der Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Selmsdorf und die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzung (Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung) beschlossen. In der beschlossenen Anlage 1 (Standorte für vormontierte Werbeträger) gibt es noch Unklarheiten. Bevor die beschlossene Satzung zur Genehmigung an die Straßenverkehrsbehörde weitergegeben wird, müssen die vorstehend genannten Standorte genauer definiert werden.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Selmsdorf hat in seiner Sitzung am 04.02.2010 folgende Empfehlung für die Standorte der Anlage 1 der Sondernutzungssatzung gegeben:

 

Selmsdorf – Standorte für Großplakate:

-          Einmündungsbereich Ernst-Thälmann-Straße / Hinterstraße

-          Lübecker Straße, zwischen Hausnummer 2 und 2a, Bereich Wasserhydrant

-          Neue Reihe, Hausnummer 46, Bereich Grünfläche

-          Straße der Freiheit, Bereich Bushaltestelle, gegenüber Hausnummer 10

-          Lindenstraße, Hausnummer 11, Bereich Grünfläche

Sülsdorf – Standorte für Großplakate

-          Bereich Bushaltestelle B 105

 

Nach Überprüfung der Standorte hinsichtlich gemeindlicher Grundstücke für die Standorte der Großplakate besteht meines Erachtens noch immer Klärungsbedarf. Zur Verdeutlichung der einzelnen Standorte füge ich für jeden Standort einen Flurkartenauszug (Anlagen 1- 6) bei. Dabei sind die gemeindliche Grundstücke jeweils schraffiert dargestellt. Die öffentlichen Verkehrsflächen werden für die Aufstellung der Großplakate grundsätzlich nicht ausreichen, so dass auf angrenzende gemeindliche private Grundstücke ausgewichen werden muss.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt folgende Anlage 1 der Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung vom 07.01.2010:

 

Verteilung der Wahlplakate in der Gemeinde Selmsdorf sowie deren Ortsteile:

Selmsdorf – Standorte für Großplakate

-          Einmündungsbereich Ernst-Thälmann-Straße / Hinterstraße

-          Lübecker Straße, zwischen Hausnummer 2 und 2a, Bereich Wasserhydrant

-          Neue Reihe, Hausnummer 46, Bereich Grünfläche

-          Straße der Freiheit, Bereich Bushaltestelle, gegenüber Hausnummer 10

-          Lindenstraße, Hausnummer 11, Bereich Grünfläche

Sülsdorf – Standorte für Großplakate

-          Bereich Bushaltestelle

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Einstellung von Haushaltsmitteln für die Herstellung von 6 Großplakaten anlässlich von bevorstehenden Wahlen.

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Anlagen

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