Beschlussvorlage - VO/4/0175/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selmsdorf
hier: Beteiligung im Rahmen Träger öffentlicher Belange und Information über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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11.05.2010
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Entscheidung
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18.05.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat am 08.10.2009 die Aufstellung
der
8. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
beschlossen.
Die
Änderung des Flächennutzungsplanes soll im Parallelverfahren zur Aufstellung
der 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Wohngebiet am
Sandberg" erarbeitet werden.
Die
Fläche des gesamten Änderungsbereiches der 8. Änderung umfasst ein etwa 5,0 ha
großes Gebiet im Westen der Ortslage Selmsdorf. Es grenzt im Norden an die Kreisstraße
1 "Neue Reihe", im Westen und Süden an landwirtschaftliche Flächen und
im Osten an den vorhandenen Sportplatz.
Im
Rahmen der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Umwidmung von Flächen
für die Landwirtschaft und als Schutzgrün zu Verkehrs- und Sportflächen ausgewiesenen
Flächen, östlich und südöstlich der bestehenden Sportplatzanlage in ein
Sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO mit der Bezeichnung
"SO-Sport" erfolgen. Mit der geplanten Umwidmung soll das bestehende
Sonstige Sondergebiet
"SO-Sport"
südlich der Wohnbebauung am Sandberg und westlich der Wohnbebauung am Flöhkamp
um ca. 140 m in südwestliche und um ca. 70 m in südliche Richtung erweitert
werden. Die Erweiterungsfläche umfasst das Flurstück 31/3 der Flur 1, Gemarkung
Selmsdorf-Dorf.
Ausgangspunkt
für die Änderung des F-Planes ist die Absicht der Gemeinde Selmsdorf, den
rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 7 mit der Gebietsbezeichnung
"Wohngebiet
am Sandberg" zu ändern und zu ergänzen. Gegenstand der Änderung
und
Ergänzung ist die Erweiterung des vorhandenen Funktionsgebäudes im Westen
des
Sportplatzes, die Errichtung einer Skateranlage sowie die Errichtung eines multifunktionalen
Sportplatzes. Die geplante Skateranlage sowie der neue Sportplatz sollen auf
den Flächen errichtet werden, die im derzeitigen Flächennutzungsplan als
Flächen
für die Landwirtschaft dargestellt werden.
Da
gemäß § 8 Abs. 2 BauGB Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu
entwickeln
sind (Entwicklungsgebot) und diesem Entwicklungsgebot entsprochen
werden
soll, sind die Darstellungen des Flächennutzungsplanes den Festsetzungen
des
in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes anzupassen.
Die Stadt Schönberg
wird hiermit im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
frühzeitig um Bekanntgabe ihrer Hinweise und Anregungen auch im Hinblick
auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung bis spätestens zum 19. Mai 2010 gebeten.
Gleichzeitig wird die
Stadt Schönberg darüber informiert, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit in
der Zeit vom 10.05.2010 bis zum 11.06.2010 stattfindet. Die Unterlagen liegen
hierzu im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, FB IV öffentlich zur
Einsichtnahme aus.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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