Beschlussvorlage - VO/4/0175/2010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat am 08.10.2009 die Aufstellung

der 8. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

beschlossen.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll im Parallelverfahren zur Aufstellung der 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Wohngebiet am Sandberg" erarbeitet werden.

 

Die Fläche des gesamten Änderungsbereiches der 8. Änderung umfasst ein etwa 5,0 ha großes Gebiet im Westen der Ortslage Selmsdorf. Es grenzt im Norden an die Kreisstraße 1 "Neue Reihe", im Westen und Süden an landwirtschaftliche Flächen und im Osten an den vorhandenen Sportplatz.

Im Rahmen der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Umwidmung von Flächen für die Landwirtschaft und als Schutzgrün zu Verkehrs- und Sportflächen ausgewiesenen Flächen, östlich und südöstlich der bestehenden Sportplatzanlage in ein Sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO mit der Bezeichnung "SO-Sport" erfolgen. Mit der geplanten Umwidmung soll das bestehende Sonstige Sondergebiet

"SO-Sport" südlich der Wohnbebauung am Sandberg und westlich der Wohnbebauung am Flöhkamp um ca. 140 m in südwestliche und um ca. 70 m in südliche Richtung erweitert werden. Die Erweiterungsfläche umfasst das Flurstück 31/3 der Flur 1, Gemarkung Selmsdorf-Dorf.

Ausgangspunkt für die Änderung des F-Planes ist die Absicht der Gemeinde Selmsdorf, den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 7 mit der Gebietsbezeichnung

"Wohngebiet am Sandberg" zu ändern und zu ergänzen. Gegenstand der Änderung

und Ergänzung ist die Erweiterung des vorhandenen Funktionsgebäudes im Westen

des Sportplatzes, die Errichtung einer Skateranlage sowie die Errichtung eines multifunktionalen Sportplatzes. Die geplante Skateranlage sowie der neue Sportplatz sollen auf den Flächen errichtet werden, die im derzeitigen Flächennutzungsplan als

Flächen für die Landwirtschaft dargestellt werden.

Da gemäß § 8 Abs. 2 BauGB Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu

entwickeln sind (Entwicklungsgebot) und diesem Entwicklungsgebot entsprochen

werden soll, sind die Darstellungen des Flächennutzungsplanes den Festsetzungen

des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes anzupassen.

 

Die Stadt Schönberg wird hiermit im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange frühzeitig um Bekanntgabe ihrer Hinweise und Anregungen auch im Hinblick auf  den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung bis spätestens zum 19. Mai 2010 gebeten.

Gleichzeitig wird die Stadt Schönberg darüber informiert, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 10.05.2010 bis zum 11.06.2010 stattfindet. Die Unterlagen liegen hierzu im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, FB IV öffentlich zur Einsichtnahme aus.   

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Schönberg hat im Rahmen der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selmsdorf weder Anregungen noch Bedenken vorzubringen.

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Anlagen

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