Beschlussvorlage - VO/2/0074/2010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Jahr 2009 stellte die Stadt Dassow einen Antrag auf Konsolidierungshilfe beim Innenministerium der Landes Mecklenburg Vorpommern in Höhe von 1.895.420,90 €.

Dieser Betrag beinhaltet die Fehlbeträge aus dem Jahresabschlüssen 2007 und 2008.

 

Zur weiteren Bearbeitung dieses genannten Antrages ist es zwingend erforderlich ein Konsolidierungsprogramm zu erarbeiten. Ein Haushaltssicherungskonzept ist nicht ausreichend.

 

Im Rahmen des Antrages auf Konsolidierungshilfe ist es untersagt weitere freiwillige Ausgaben vertraglich einzugehen. Des Weiteren werden im Rahmen der Antragsprüfung auf Konsolidierungshilfe entschieden, ob die bisher bestehenden freiwilligen Leistungen weiterhin durchführbar sind.

 

Das Konsolidierungsprogramm beinhaltet die Entstehung der Fehlbeträge sowie die Entwicklung der Haushaltslage der Stadt Dassow. Des Weiteren sind die Konsolidierungsmaßnahmen darzustellen und die Optimierungseffekte.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Dassow beschließt das Konsolidierungsprogramm der Stadt Dassow.

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Anlagen

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