Beschlussvorlage - VO/3/0070/2010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Es wurde durch das Amt Schönberger Land beobachtet, dass im Bereich der Siedlung in Dassow vermehrt Parkverstöße begangen werden. Fast der gesamte öffentliche Verkehrsbereich auf der Siedlung in Dassow ist beidseitig mit einem unbefestigten Gehweg und Fahrbahnbereich ausgebaut. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite können Fahrzeuge nicht am rechten Fahrbahnrand parken, da die erforderliche Restfahrbahnbreite von 3,00 m nicht eingehalten wird. Insbesondere vor dem Hintergrund der Gewährleistung der Durchfahrt für Rettungskräfte (Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst) besteht hier Klärungsbedarf.

Tatsächlich wird aber dort seit Jahren halbseitig auf den vorhandenen unbefestigten Gehwegen geparkt, was nach der Straßenverkehrsordnung nicht erlaubt ist. Theoretisch müsste das Ordnungsamt diese Verkehrsordnungswidrigkeiten ahnden, praktisch wurde dieser Zustand ab er seit Jahren geduldet.

Um die Parksituation dort zu regeln, sollte die Stadt Dassow darüber nachdenken, im Bereich der Siedlung das Parken halb auf dem Gehweg durch Verkehrszeichen 314-55 der StVO zu gestatten.

 

Der Ausschuss für Tourismus, Wirtschaft und Verkehrs der Stadt Dassow hat sich in seiner Sitzung am 12.01.2010 mit dieser Thematik beschäftigt. Die Feuerwehr hat im Bereich der Siedlung eine Kontrollfahrt durchgeführt. Durch ein zum Teil beidseitiges Parken ist eine Durchfahrt nicht gegeben. Der Ausschuss hat dabei folgende Empfehlung für die Stadtvertretung beschlossen: Im Amtsblatt soll eine Mitteilung an die Anwohner der Siedlung unter Fristsetzung veröffentlicht werden und das Verkehrskonzept der Stadt Dassow ist zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Dassow beschließt, dass die derzeitige Beschilderung auf der Siedlung bleibt und zukünftig Verkehrsordnungswidrigkeiten geahndet werden. Die Anwohner der Siedlung sollen vorher durch einen Artikel im Amtsblatt darauf hingewiesen werden.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

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