Beschlussvorlage - VO/3/0070/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Parksituation in Dassow, Siedlung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Anja Surkamp
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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18.05.2010
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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09.06.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Es
wurde durch das Amt Schönberger Land beobachtet, dass im Bereich der Siedlung
in Dassow vermehrt Parkverstöße begangen werden. Fast der gesamte öffentliche
Verkehrsbereich auf der Siedlung in Dassow ist beidseitig mit einem
unbefestigten Gehweg und Fahrbahnbereich ausgebaut. Aufgrund der geringen
Fahrbahnbreite können Fahrzeuge nicht am rechten Fahrbahnrand parken, da die
erforderliche Restfahrbahnbreite von 3,00 m nicht eingehalten wird.
Insbesondere vor dem Hintergrund der Gewährleistung der Durchfahrt für
Rettungskräfte (Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst) besteht hier
Klärungsbedarf.
Tatsächlich
wird aber dort seit Jahren halbseitig auf den vorhandenen unbefestigten
Gehwegen geparkt, was nach der Straßenverkehrsordnung nicht erlaubt ist.
Theoretisch müsste das Ordnungsamt diese Verkehrsordnungswidrigkeiten ahnden,
praktisch wurde dieser Zustand ab er seit Jahren geduldet.
Um
die Parksituation dort zu regeln, sollte die Stadt Dassow darüber nachdenken,
im Bereich der Siedlung das Parken halb auf dem Gehweg durch Verkehrszeichen
314-55 der StVO zu gestatten.
Der
Ausschuss für Tourismus, Wirtschaft und Verkehrs der Stadt Dassow hat sich in
seiner Sitzung am 12.01.2010 mit dieser Thematik beschäftigt. Die Feuerwehr hat
im Bereich der Siedlung eine Kontrollfahrt durchgeführt. Durch ein zum Teil
beidseitiges Parken ist eine Durchfahrt nicht gegeben. Der Ausschuss hat dabei
folgende Empfehlung für die Stadtvertretung beschlossen: Im Amtsblatt soll eine
Mitteilung an die Anwohner der Siedlung unter Fristsetzung veröffentlicht
werden und das Verkehrskonzept der Stadt Dassow ist zu überprüfen und ggf. zu
überarbeiten.
