Beschlussvorlage - VO/1/0217/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulkostenbeitrag für die Evang. Inklusive Schule "An der Maurine"Schönberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Anke Lütgens-Voß
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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08.07.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Kultur und Sport, Jugend, Senioren und Soziales der Stadt Schönberg
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Anhörung
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11.05.2010
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Erledigt
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Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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15.06.2010
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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15.06.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg ist Träger der Evang. Inklusive Schule An der Maurine Schönberg.
Der Träger der Ersatzschule hat gemäß §§ 129 und 115 SchulG Anspruch auf die Zahlung von Schulkostenbeiträgen, wobei die Kosten der jeweils zuständigen Schule in öffentlicher Trägerschaft maßgeblich sind. Einer Genehmigung zum Besuch der Ersatzschule durch den Schulträger der örtlich zuständigen Schule bedarf es nicht.
Im Schuljahr 2009/10 besuchen 68 Kinder aus dem Amtsgebiet die Ersatzschule, für die insgesamt vier Grundschulen, bzw. Regionale Schulen mit Grundschulen die jeweils örtlichen zuständigen Schulen sind.
Die Schulkosten sind auf der Basis der tatsächlich anfallenden Kosten des Vorjahres und unter Berücksichtigung der aktuellen Schülerzahlen der amtlichen Schulstatistik zu berechnen.
Folgende Schulkostenbeiträge wurden ermittelt:
Grundschule Dassow, künftig Regionale Schule mit Grundschule Dassow | Regionale Schule mit Grundschule Wahrsow | Grundschule Selmsdorf | Regionale Schule mit Grundschule Schönberg/ Grundschule Am Oberteich |
1.018,31 | Ø 1.211,52 | 1.362,18 | Ø 1.700,92 |
Der obige Betrag für die Regionale Schule mit Grundschule Schönberg stellt den gemittelten Beitrag aus dem bisherigen Beitrag der ehem. Grundschule Am Oberteich (1.353,69 ) und der Regionalen Schule mit Grundschule (2.048,14 ) dar.
Die Schullastenausgleichsverordnung lässt eine abweichende Regelung zur Berechnung und zur Höhe des Schullastenausgleichs zu.
Aus Gründen der Vereinfachung und zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands wurde bisher von allen Schulträgern im Amtsgebiet ein einheitlicher Schulkostenbeitrag in Höhe von 1.000 pro Schüler gezahlt. Die Diakonie hatte im Jahr 2009 mitgeteilt, dass dieser Betrag nicht mehr auskömmlich sei und einen Beitrag in Höhe von 1.600 pro Schüler vorgeschlagen.
Da diese pauschale Erhöhung jedoch in keinem Verhältnis zu den tatsächlich zu zahlenden Beiträgen entsprechend der Schullastenausgleichsverordnung (Tabelle) steht, wurde einvernehmlich festgehalten, künftig die Höhe der Schulkostenbeiträge auf der Grundlage der Schullastenausgleichsverordnung und des Schulgesetzes zu ermitteln und zu zahlen.
Für die Stadt Schönberg beträgt der zu zahlende Schulkostenbeitrag für das Jahr 2010 1.353,69 je Schüler.
Um sowohl für die Stadt als auch das Diakoniewerk eine verlässliche Planungsgröße zu erreichen, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, für die kommenden drei Haushaltsjahre eine Vereinbarung über die Höhe der Schullastenausgleiche zu schließen. Die Höhe der Beiträge sollte sich an den tatsächlich nach Schullastenausgleichsverordnung zu zahlenden Beiträgen (auf der Basis des Beitrages der Grundschule Am Oberteich) orientieren.
