Beschlussvorlage - VO/4/0189/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Lüdersdorf für den Bereich nördlich der Straße am Bahnhof, westlich der Bahnhofstraße in Herrnburg, für die Flurstücke 191/25, 191/27, 191/30 bis 191/34 im (Verfahren nach § 13 BauGB)
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Lüdersdorf
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Entscheidung
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25.05.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Lüdersdorf stellt die
Satzung über die 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für die Herstellung der
Kindertagesstätte in Herrnburg auf.
Die Belange der eingegangenen
Stellungnahmen werden bewertet. Es ergeben sich:
-
zu
berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
-
Teilweise
zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
-
nicht
zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Auf der Grundlage der Auswertung der
Stellungnahmen wird der Abwägungsbeschluss und auf dieser Grundlage der
Satzungsbeschluss gefasst.
Die Gemeinde Lüdersdorf wird den
Bebauungsplan Nr. 5 insgesamt aufbereiten, um eine rechtssichere Grundlage für
zukünftige Entscheidungen zu erarbeiten – dabei werden alle vorgenommenen
Änderungen mit berücksichtigt.
Die Grundstückszuschnitte wurden
abgestimmt.
Die Regelung zu den Gehölzen ist
erfolgt.
Für die Unterschreitung des
Waldschutzabstandes zur Straße hin liegt die Ausnahmegenehmigung vor.
Im Zusammenhang mit erforderlichen
Schallschutzmaßnahmen werden Maßnahmen gemäß der Auswirkungen des
vorbeifließenden Verkehrs im Zuge der Baumaßnahme vorgesehen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf fasst den Beschluss über die
Behandlung von Stellungnahmen.
Es ergeben sich:
o
zu
berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
o
Teilweise
zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
o
nicht
zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
2.
Auf
der Grundlage des Abwägungsbeschlusses wird der Satzungsbeschluss auf der Grundlage
des § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI.
I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009
(BGBl. I S. 2585) gefasst.
3.
Der
Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und kann somit durch
die Verwaltung rechtskräftig bekannt gemacht werden.
