Beschlussvorlage - VO/4/0189/2010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Lüdersdorf stellt die Satzung über die 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für die Herstellung der Kindertagesstätte in Herrnburg auf.

Die Belange der eingegangenen Stellungnahmen werden bewertet. Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-          Teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-          nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Auf der Grundlage der Auswertung der Stellungnahmen wird der Abwägungsbeschluss und auf dieser Grundlage der Satzungsbeschluss gefasst.

Die Gemeinde Lüdersdorf wird den Bebauungsplan Nr. 5 insgesamt aufbereiten, um eine rechtssichere Grundlage für zukünftige Entscheidungen zu erarbeiten – dabei werden alle vorgenommenen Änderungen mit berücksichtigt.

Die Grundstückszuschnitte wurden abgestimmt.

Die Regelung zu den Gehölzen ist erfolgt.

Für die Unterschreitung des Waldschutzabstandes zur Straße hin liegt die Ausnahmegenehmigung vor.

Im Zusammenhang mit erforderlichen Schallschutzmaßnahmen werden Maßnahmen gemäß der Auswirkungen des vorbeifließenden Verkehrs im Zuge der Baumaßnahme vorgesehen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.      Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf fasst den Beschluss über die Behandlung von Stellungnahmen.

Es ergeben sich:

o        zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

o        Teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

o        nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

 

2.      Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses wird der Satzungsbeschluss auf der Grundlage des § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) gefasst.

 

3.      Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und kann somit durch die Verwaltung rechtskräftig bekannt gemacht werden.

 

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