Beschlussvorlage - VO/1/0217/2010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg ist Träger der Evang. Inklusive Schule „An der Maurine“ Schönberg.

Der Träger der Ersatzschule hat gemäß §§ 129 und 115 SchulG Anspruch auf die Zahlung von Schulkostenbeiträgen, wobei die Kosten der jeweils zuständigen Schule in öffentlicher Trägerschaft maßgeblich sind. Einer Genehmigung zum Besuch der Ersatzschule durch den Schulträger der örtlich zuständigen Schule bedarf es nicht.

Im Schuljahr 2009/10 besuchen 68 Kinder aus dem Amtsgebiet die Ersatzschule, für die insgesamt vier Grundschulen, bzw. Regionale Schulen mit Grundschulen die jeweils örtlichen zuständigen Schulen sind.

Die Schulkosten sind auf der Basis der tatsächlich anfallenden Kosten des Vorjahres und unter Berücksichtigung der aktuellen Schülerzahlen der amtlichen Schulstatistik zu berechnen.

 

Folgende Schulkostenbeiträge wurden ermittelt:

Grundschule Dassow, künftig Regionale Schule mit Grundschule Dassow

Regionale Schule mit Grundschule Wahrsow

Grundschule Selmsdorf

Regionale Schule mit Grundschule Schönberg/ Grundschule Am Oberteich

1.018,31 €

Ø 1.211,52 €

1.362,18 €

Ø 1.700,92 €

 

Der obige Betrag für die Regionale Schule mit Grundschule Schönberg stellt den gemittelten Beitrag aus dem bisherigen Beitrag der ehem. Grundschule Am Oberteich (1.353,69 €) und der Regionalen Schule mit Grundschule (2.048,14 €) dar.

Die Schullastenausgleichsverordnung lässt eine abweichende Regelung zur Berechnung und zur Höhe des Schullastenausgleichs zu.

Aus Gründen der Vereinfachung und zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands wurde bisher von allen Schulträgern im Amtsgebiet ein einheitlicher Schulkostenbeitrag in Höhe von 1.000 € pro Schüler gezahlt. Die Diakonie hatte im Jahr 2009 mitgeteilt, dass dieser Betrag nicht mehr auskömmlich sei und einen Beitrag in Höhe von 1.600 € pro Schüler vorgeschlagen.

Da diese pauschale Erhöhung jedoch in keinem Verhältnis zu den tatsächlich zu zahlenden Beiträgen entsprechend der Schullastenausgleichsverordnung (Tabelle) steht, wurde einvernehmlich festgehalten, künftig die Höhe der Schulkostenbeiträge auf der Grundlage der Schullastenausgleichsverordnung und des Schulgesetzes zu ermitteln und zu zahlen.

Für die Stadt Schönberg beträgt der zu zahlende Schulkostenbeitrag für das Jahr 2010 1.353,69 € je Schüler.

Um sowohl für die Stadt als auch das Diakoniewerk eine verlässliche Planungsgröße zu erreichen, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, für die kommenden drei Haushaltsjahre eine Vereinbarung über die Höhe der Schullastenausgleiche zu schließen. Die Höhe der Beiträge sollte sich an den tatsächlich nach Schullastenausgleichsverordnung zu zahlenden Beiträgen (auf der Basis des Beitrages der Grundschule Am Oberteich) orientieren.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Schönberg nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beauftragt die Amtsverwaltung, mit dem Diakoniewerk eine Vereinbarung für die Haushaltsjahre 2011 bis 2013 zu erarbeiten.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

1.353,69 € pro Schulkind aus dem Einzugsbereich der Regionalen Schule mit Grundschule Schönberg für das Jahr 2010. Die HH-Mittel stehen Verfügung.

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