Beschlussvorlage - VO/2/0076/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zum Beitritt an den Zweckverband "Kommunaler Anteilseignerverband Ostseeküste der E.ON edis AG"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Heike Westphal
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Selmsdorf
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Selmsdorf
|
Entscheidung
|
|
|
08.07.2010
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Aufgrund des Antrages der Gemeinde auf Übertragung der Anteile an der ehemaligen HEVAG nach Kommunalvermögensgesetz, fällt der Gemeinde ein Anteil von 45.507 Aktien (0,026%) an dem Unternehmen zu. Angesichts dieses kleinen Anteils empfiehlt es sich, die kommunalen Anteile aller Gemeinden zusammenzuerhalten, um im Unternehmen einen größeren Anteil zu halten und um die wirtschaftlichen Entscheidungen in der Aktionärsversammlung gemeinsam vorzubereiten. Eine kommunale Zusammenarbeit aller Gemeinden hat ermöglicht, freiwerdende Aktienanteile der Stadtwerkskommunen zu erwerben, um den kommunalen Anteil im Unternehmen und damit auch die Gewinnchancen zu verbessern. Der Anteilseignerverband umfasst nicht die kreisfreien Städte und andere Städte, die Stadtwerke anstreben. Dieser Zusammenschluss wird vom Städte- und Gemeindetag M-V, vom Innenministerium, von der BVS als Treuhandnachfolger und vom Mehrheitsaktionär E.ON Energie AG wie auch vom Unternehmen selbst unterstützt. Auf dieser Weise wurde eine Zersplitterung der kommunaler Anteilseigner vorgebeugt und es entsteht ein nach außen im Unternehmen einheitlich handelnder kommunaler Block, der einerseits Einfluss hat, andererseits aber auch ein berechenbarer Partner ist.
Nach der Satzung des Anteilseignerverbandes behält die Verbandsversammlung, in der jede Gemeinde mit einer Stimme vertreten ist, den entscheidenden Einfluss im Verband. Die Gemeinden können jederzeit aus dem Zweckverband austreten und erhalten dann ihre Anteile zurück bzw. den Wert ausgezahlt. Damit ist kein Risiko beim Verbandseintritt verbunden.
Eine Umlage ist nicht geplant und wäre nur das allerletzte Mittel der Finanzierung des Verbandes.
Der Verband unterhält keine eigene Geschäftstelle, der Verbandsvorsteher ist ehrenamtlich tätig.
Durch geringe Aufwandsentschädigungen aller Organmitglieder werden die laufenden Kosten des Verbandes bewusst gering gehalten. Durch Zusammenarbeit mit dem Städte- und Gemeindetag, mit der BVS und mit dem Mehrheitsaktionär wurden weitere Ausgaben eingespart. Haushaltsmittel müssen aufgrund dieses Beschlusses nicht eingeplant werden. Der Beschluss ist nach Auskunft des Innenministeriums des Landes genehmigungsfrei. Umgekehrt werden Haushaltsmittel gespart, da der Verband für die Mitglieder auf die Verwaltungspauschale verzichtet, die die Gemeinde zurzeit als Treugeber entrichten muss (612,15 ).
Erst wenn die Gemeinde ihre Anteile veräußern will, was innerhalb der kommunalen Familie oder gegenüber dem Mehrheitsaktionär E.ON Energie AG möglich ist, müsste dieser Verkauf von der Kommunalaufsicht genehmigt werden.
Da der Verband inzwischen alle möglichen Aktien angekauft hat, wird auch an die Mitglieder die volle Dividende ausgezahlt.
