Beschlussvorlage - VO/4/0225/2010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Dassow hat das Beteiligungsverfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 1 BauGB bzw. nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen liegen vor. Die Stellungnahmen werden für das weitere Beteiligungsverfahren ausgewertet. Es ergeben sich

-          zu berücksichtigende,

-          teilweise zu berücksichtigende,

-          nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Auf der Grundlage der Auswertung der Stellungnahmen werden die Entwürfe für das weitere Beteiligungsverfahren bestimmt.

Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung inklusive Umweltbericht werden für die Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und nach § 4 Abs. 2 BauGB genutzt.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.    Die Stadtvertretung der Stadt Dassow behandelt die zum Vorentwurf eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB). Auf der Grundlage des Beteiligungsverfahrens ergeben sich Stellungnahmen und Anregungen, die

-                      zu berücksichtigen sind,

-                      teilweise zu berücksichtigen sind,

-                      nicht zu berücksichtigen sind.

              Im Ergebnis der Auswertung der Stellungnahmen und Anregungen werden die Planunterlagen entsprechend angepasst.

2.    Die Stadtvertretung der Stadt Dassow billigt die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung inklusive Umweltbericht des Bebauungsplanes Nr. 27 der Stadt Dassow für das weitere Beteiligungsverfahren.

3.    Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung inklusive Umweltbericht sind für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Einsichtnahme öffentlich auszulegen. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme zu geben.

4.    Die Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Stellungnahmen der Betroffenen sind einzuholen.

5.    In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht innerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung den Bebauungsplan Nr. 27 nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt Dassow deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

6.    Mit der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird mitgeteilt, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der  Verwaltungsgerichtsordnung  unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

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Anlagen

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