Beschlussvorlage - VO/4/0257/2010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für die Erstellung der Satzung in Dassow für das Gebiet zwischen Travemünder Weg 11 und Hinterweg 3 wurde ein Antrag auf Einleitung eines Bauleitverfahrens gestellt.

Nach Abstimmungen des beauftragten Planungsbüros Planlabor Stolzenberg aus Lübeck mit dem Landkreis und einer Vorortbesichtigung wird eine Genehmigung nach § 34 BauGB nicht in Aussicht gestellt. Für die Zulässigkeit der beabsichtigten Bebauung wird daher eine städtebauliche Planung erforderlich.

Der Geltungsbereich ist der Beschlussvorlage in der Anlage beigefügt.

 

Planungsziele der Satzung sind:

Die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Bebauung mit 2 Wohnhäusern und damit die Abrundung der Bebauung zwischen Travemünder Weg und dem Hinterweg.

Die Erschließung soll über einen Pfeifenstiel an die vorhandene öffentliche Straße „Hinterweg“ gesichert werden.

 

In dieser Sitzung soll der Aufstellungsbeschluss gefasst werden, auf dessen Grundlage das weitere Verfahren vorbereitet werden kann.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1.       Die Stadtvertreter der Stadt Dassow fassen den Beschluss über die Aufstellung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 2 BauGB für das Gebiet: Zwischen Travemünder Weg 11 und Hinterweg 3.

 

2.       Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich  nach § 2 Abs. 1 bekannt zu machen.

 

3.       Sämtliche Kosten des Verfahrens trägt der Vorhabenträger.

 

 

 

 

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Anlagen

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