Beschlussvorlage - VO/1/0266/2010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Satzung der Gemeinde Lüdersdorf zur Kindertagesförderung ist im Entwurf neu gefasst worden und enthält folgende Änderungen:

-          Der § 3 Ist neu gefasst worden. Es sind die Schließzeiten in den Sommerferien, nach Heiligabend und am Tag nach Himmelfahrt aufgenommen worden. Die Notbetreuung ist für die genannten Ferienzeiten enthalten.

-          In § 6 ist auf Vorschlag der Leiterinnen der Einrichtungen das Ende des Betreuungsverhältnisses für künftige Erstklässler auf den letzten Tag der Sommerferien verlegt worden, um eine mögliche betreuungslose Zeit zu vermeiden.

-          Die Kündigungsfrist in besonderen Fällen ist auf acht Wochen angehoben worden.

 

 

In der 3. Änderung der Anlage 1 zur Gebührensatzung sind die Mehrbedarfe der Eltern auf Vorschlag der Leiterinnen der Einrichtungen neu gefasst worden:

Die Gebühr ist für jede angefangene Stunde zu erheben. Ferner ist der Mehrbedarf im Hort in der Ferienzeit mit 1,90 € je Stunde wieder aufgenommen worden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Um Beratung wird gebeten.

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