Beschlussvorlage - VO/3/0094/2010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In den Haushalt 2009 der Stadt Schönberg wurden im Haushaltsjahr 36.000 € für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Rudolf-Hartmann-Straße (vom Sportplatz bis Ortsausgang) bereitgestellt.

 

Die mit den Haushaltsmitteln vorgesehenen Baumaßnahmen wurden im Jahre 2010 fertig gestellt.

 

Um die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Rudolf-Hartmann-Straße entsprechend der Straßenausbaubeitragssatzung abrechnen zu können, sind die entstandenen Kosten gem. § 6 der Straßenausbaubeitragssatzung beitragsrechtlich abzuspalten (Kostenspaltungsbeschluss).

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die Teileinrichtung Straßenbeleuchtung in der Rudolf-Hartmann-Straße entsprechend der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Schönberg vom 19.06.2007 kostenmäßig abzuspalten um eine Beitragserhebung für diese Teileinrichtung zu ermöglichen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine, die Beitragserhebung wurde bereits bei den Haushaltsmittelanmeldungen für das laufende Haushaltsjahr berücksichtigt.

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