Beschlussvorlage - VO/4/0253/2010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf hat am 08.10.2009 die Aufstellung der 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Wohngebiet am Sandberg" beschlossen. beschlossen. Gegenstand der Planung ist die Erweiterung des Sondergebietes Sportplatz, die Erweiterung des bestehen Sanitär- und Funktionsgebäudes, die Errichtung einer Skateranlage sowie die Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung "Feuerwehr/Bauhof". Die Billigung des Vorentwurfs erfolgte durch die Gemeindevertretung am 17.06.2010. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 09.08.2010 bis zum 10.09.2010 stattgefunden. Mit Schreiben vom 30.06.2010 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig an der Planung beteiligt.

Von Seiten der Öffentlichkeit sowie von Seiten der Träger öffentlicher Belange wurden keine Stellungnahmen abgegeben, die zu einer wesentlichen Änderung der im Vorentwurf dargestellten Flächen geführt haben.

 

Der zur heutigen Sitzung der Gemeindevertretung erarbeitete Entwurf der 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 7 soll nun gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1)              Der Entwurf der 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 7 sowie der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2)              Der Entwurf der 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 7 sowie der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

3)              Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt werden kann, sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.

 

4)              Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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