Beschlussvorlage - VO/3/0114/2010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf hat in der Sitzung am 26.08.2010 einen Beschluss zur Bearbeitung der Widersprüche in den Beitragsangelegenheiten gefasst. Diesem Beschluss wurde durch den leitenden Verwaltungsbeamten pflichtgemäß widersprochen, da alle Aufgaben der Beitragserhebung bis zur letztinstanzlichen Entscheidung durch das Amt wahrzunehmen sind.

 

Im Widerspruchsschreiben hat der Leitende Verwaltungsbeamte angekündigt, den Sachverhalt der Beitragserhebung für den Amtsausschuss vorzubereiten. Dies ist zwischenzeitlich mit der Vorlage VO/3/0113/2010 geschehen.

 

Die Gemeindevertretung ist gem. § 33 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. § 142 Abs. 4 KV M-V verpflichtet, über diese Angelegenheit in der nächsten Sitzung erneut zu entscheiden.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt, dass der Widerspruch des Leitenden Verwaltungsbeamten berechtigt ist. Der Beschluss zu Top 11 der Sitzung vom 26.08.2010 wird aufgehoben, da die Gemeindevertretung zur Beschlussfassung über den Sachverhalt nicht zuständig ist.

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Anlagen

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