Beschlussvorlage - VO/2/0096/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung zur Übernahme einer Ausfallbürgschaft - Beschluss zur Übernahme einer Ausfallbürgschaft für die Finanzierung zur treuhänderischen Erschließung des Wohngebietes Dr.-Leber-Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Heike Westphal
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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Vorberatung
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30.09.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Vertrag zur Erschließung des Wohngebietes Dr. Leber-Straße in der Gemeinde Selmsdorf zwischen der Gemeinde Selmsdorf und der stag STADTBAU GmbH wurde am 17.06.2010 durch die Gemeindevertretung beschlossen und am 23.06.2010 unterzeichnet.
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung durch den Landkreis NWM wurde am 06.08.2010 erteilt.
Zur Realisierung der treuhänderischen Erschließung ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 200.000,00 unerlässlich. Die dabei anfallenden Finanzierungskosten sind Bestandteil der Kostenschätzung. Aus der Kostenschätzung, siehe Anlage, sind die gesamten erforderlichen Erschließungskosten ersichtlich. Es wird mit einen Gesamtkostenaufwand von ca. 409,0 T gerechnet.
Gemäß Erschleißungsvertrag wurde von Seiten der Gemeinde die Übernahme einer Bankbürgschaft zur Finanzierung der Erschließungsmaßnahem zugesichert.
Nach Einholung von Kreditangeboten durch den Erschließungsträger wurde sich für eine Kreditaufnahme bei der Sparkasse MNW entschieden. Die Konditionen des Kontokorrentkredites liegen bei 2,50 % variabel.
Die Ausfallbürgschaft ist genehmigungspflichtig, gemäß § 58 Kommunalverfassung M-V, durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises NWM.
