Beschlussvorlage - VO/2/0096/2010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Vertrag zur Erschließung des Wohngebietes „Dr. Leber-Straße“ in der Gemeinde Selmsdorf zwischen der Gemeinde Selmsdorf und der stag STADTBAU GmbH wurde am 17.06.2010 durch die Gemeindevertretung beschlossen und am 23.06.2010 unterzeichnet.

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung durch den Landkreis NWM wurde am 06.08.2010 erteilt.

Zur Realisierung der treuhänderischen Erschließung ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 200.000,00 € unerlässlich. Die dabei anfallenden Finanzierungskosten sind Bestandteil der Kostenschätzung. Aus der Kostenschätzung, siehe Anlage, sind die gesamten erforderlichen  Erschließungskosten ersichtlich. Es wird mit einen Gesamtkostenaufwand von ca. 409,0 T€ gerechnet.

Gemäß Erschleißungsvertrag wurde von Seiten der Gemeinde die Übernahme einer Bankbürgschaft zur Finanzierung der Erschließungsmaßnahem zugesichert.

Nach Einholung von Kreditangeboten durch den Erschließungsträger wurde sich für eine Kreditaufnahme bei der Sparkasse MNW entschieden. Die Konditionen des Kontokorrentkredites liegen bei 2,50 % variabel.

 

Die Ausfallbürgschaft ist genehmigungspflichtig, gemäß § 58 Kommunalverfassung M-V, durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises NWM.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt für die Erschließung des Wohngebietes „Dr. Leber-Straße“ die Übernahme einer Ausfallbürgschaft in Höhe von 200.000,00 Euro für die stag STADTBAU GmbH zu Gunsten der Sparkasse NWM.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten werden über die treuhänderischen Maßname abgewickelt

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