Beschlussvorlage - VO/1/0274/2010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung beschloss in ihrer Sitzung am 06.05.2010 die 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Selmsdorf. Durch die Beschlussfassung zu dieser Satzung ist die Voraussetzung dafür geschaffen worden, dass für die einzelnen Ortsteile der Gemeinde Selmsdorf durch die Gemeindevertretung Ortsteilvertreter gewählt bzw. Ortsteilvorsteher bestellt werden können. In den nachfolgend genannten Ortsteilen sind Ortsteilvertreter in der vorgegebenen Anzahl zu wählen bzw. Ortsteilvorsteher zu bestellen:

Hof Selmsdorf                            1 Ortsteilvorsteher

Lauen                                          1 Ortsteilvorsteher

Sülsdorf                            3 Ortsteilvertreter

Teschow                            3 Ortsteilvertreter

Zarnewenz                            3 Ortsteilvertreter

Bis zum 05.09.2010 haben sich 12 EinwohnerInnen als Bewerber zur Wahl als Ortsteilvertreter bzw. zur Bestellung als Ortsteilvorsteher aufstellen lassen. Für die Ortsteile Hof Selmsdorf, Sülsdorf, Teschow und Zarnewenz entsprach die Anzahl der Bewerber der Anzahl der laut Hauptsatzung erforderlichen Ortsteilvertreter bzw. Ortsteilvorsteher. Für den Ortsteil Lauen bewarben sich zwei Einwohner um das Amt des Ortsteilvorstehers.

Die Wahl der Ortsteilvertretungen/Ortsteilvorsteher erfolgt gemäß § 42 Abs.1 KV M-V nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Es wird vorgeschlagen, über die Zusammensetzung der Ortsteilvertretungen der Ortsteile Sülsdorf, Teschow, Zarnewenz sowie die Bestellung des Ortsteilvorstehers für den Ortsteil Hof Selmsdorf in einer Liste abzustimmen. Diese Liste ist dann mit der Mehrheit der Stimmen aller Gemeindevertreter zu beschließen.  Über die Bestellung des Ortsteilvorstehers für den Ortsteil Lauen ist gesondert zu entscheiden, da sich hier zwei Bewerber zur Wahl gestellt haben.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf wählt folgende Ortsteilvertretungen bzw. bestellt folgend genannten Ortsteilvorsteher:

 

Ortsteilvertretung Sülsdorf

Herr Frank Brinker, wohnhaft Dorfstraße 20, 23923 Sülsdorf

Herr Wilfried Hesse, wohnhaft Dorfstraße 7, 23923 Sülsdorf

Frau Nancy Hädicke, wohnhaft Dorfstraße 6A, 23923 Sülsdorf

 

Ortsteilvertretung Teschow

Herr Björn Lange, wohnhaft Dorfstraße 7, 23923 Teschow

Herr Marcus Kreft, wohnhaft Dorfstraße 2, 23923 Teschow

Herr Matthias Schorling, wohnhaft Dorfstraße 2, 23923 Teschow

 

Ortsteilvertretung Zarnewenz

Frau Karina Rakow, wohnhaft Dorfstraße 10, 23923 Zarnewenz

Herr Toni Theiler, wohnhaft Dorfstraße 11, 23923 Zarnewenz

Herr Sven Hoffmüller, wohnhaft Dorfstraße 2, 23923 Zarnewenz

 

Ortsteilvorsteher Hof Selmsdorf

Herr Detlef Lüth, wohnhaft Dorfstraße 10, 23923 Hof Selmsdorf

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Zahlung von Entschädigung bzw. Sitzungsgeld

Sitzungsgeld: 20,00 € pro Sitzung für Ortsteilvertreter

Entschädigung: monatlich 50,00 € für Vorsitzende der Ortsteilvertretungen und

                          Ortsteilvorsteher

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