Beschlussvorlage - VO/4/0279/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6a der Gemeinde Lüdersdorf für das Flohmarktgelände
hier:Abwägungs- und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Lüdersdorf
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Vorberatung
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05.10.2010
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lüdersdorf
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Entscheidung
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07.10.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Lüdersdorf hat die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6 a für das Flohmarktgelände in herrnburg aufgestellt. Es wurde eine Öffentlichkeitsbeteiligung durch Auslegung der Entwurfsunterlagen im Amt Schönberger Land vom 10.08.2010 bis zum 10.09.2010 durchgeführt. Die Gemeinde hat die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Aufstellungsverfahren gemäß § 3(2) und 4(2) BauGB beteiligt. Die vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen werden behandelt.
Die Anregungen und Stellungnahmen werden gemäß tabellarischer Zusammenstellung behandelt und berücksichtigt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt die Abwägung eingegangener Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 6a für das Flohmarktgelände. Die Stellungnahmen werden nach ihrer Wichtung in
· Abwägungsrelevante Stellungnahmen
· Stellungnahmen mit Hinweisen und
· Stellungnahmen ohne Anregungen gewertet.
In Auswertung der Stellungnahmen ergeben sich:
· zu berücksichtigende Stellungnahmen
· teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen und
· nicht berücksichtigte Stellungnahmen.
2. Die nicht abwägungsrelevanten Hinweise in den von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen werden - soweit sie von Bedeutung für den Bebauungsplan Nr. 6a der Gemeinde Lüdersdorf in Herrnburg sind in der Begründung berücksichtigt.
3. Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
4. Die nicht berücksichtigten Anregungen sind mit einer Stellungnahme den Verfahrensunterlagen beizufügen. Eine Genehmigung des Bebauungsplanes ist nicht erforderlich, da er aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist.
5. Die Abwägung zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6a der Gemeinde Lüdersdorf für das Flohmarktgelände wird von der Gemeindevertretung wie oben dargestellt, beschlossen (Abwägungsbeschluss).
6. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf beschließt die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6a der Gemeinde Lüdersdorf für das Flohmarktgelände.
7. Die Begründung zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6a der Gemeinde Lüdersdorf für das Flohmarktgelände wird gebilligt.
8. Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6a der Gemeinde Lüdersdorf für das Flohmarktgelände ist nach Satzungsbeschluss rechtskräftig und ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses ist anzugeben, wo die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6a der Gemeinde Lüdersdorf für das Flohmarktgelände während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
9. In der Bekanntmachung der Satzung ist darauf hinzuweisen, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Anlagen
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