Beschlussvorlage - VO/3/0112/2010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In der Ortslage Schattin ist es mehrfach aufgetreten, dass bei starken Regenfällen das Oberflächenwasser von den Nebenflächen der Straße auf die Straße abfließt. Von der Straße ist dann das Oberflächenwasser nicht nur in den Regenwasserkanal abgeflossen sondern auch auf das Grundstück Hauptstraße 10a.

Die Straße in der Ortslage Schattin wurde im Rahmen einer Dorferneuerungsmaßnahme im Jahr 2009 ausgebaut. Die Ausbaumaßnahme wurde entsprechend der Richtlinie für Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung zweckgebunden ausgebaut.

Angrenzende unbefestigte Flächen der ausgebauten Straße, im Eigentum der Gemeinde, waren nicht in die Ausführungsplanung und Dorferneuerungsplanung der Gemeinde einbezogen und auch nicht förderfähig.

Die Straßenentwässerungsanlage ist nur der ausgebauten befestigten Straße entsprechend der Förderfähigkeit gebaut worden. Die Aufnahme der Nebenflächen ist nicht in die Berechnung der Leistung des Regenwasserkanals einbezogen worden.

 

Durch das Ingenieurbüro Storm wurde die Situation geprüft.

Es wird vorgeschlagen, dass auf Grund der hier aufgetretenen besonderen Situation ein Straßenablauf zusätzlich gesetzt werden sollte, der das Abfangen des Oberflächenwassers vor dem Grundstück ermöglicht.

Für die Abänderung des Missstandes werden ca. 4.500,00 EUR benötigt. Angebote von Fachfirmen wurden bereits eingeholt und liegen dem Amt vor.

Vor Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Bieter ist die Einstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln in die HHST 6300.9613 durch Beschluss der Gemeindevertretung erforderlich.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Für die Erweiterung der Straßenentwässerungsanlage in der Ortslage Schattin vor dem Grundstück Hauptstraße 10a, stellt die Gemeindevertretung außerplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 4.500,00 EUR in die Haushaltsstelle  6300.9613 ein.

Die Deckung erfolgt durch Entnahme aus den Rücklagen der Gemeinde.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Einstellung von Außerplanmäßigen Haushaltsmitteln in die HHST 6300.9613 Ausbau Straße Ortslage Schattin  durch Entnahme aus den Rücklagen als Deckungsquelle .

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