Beschlussvorlage - VO/1/0279/2010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die derzeit gültige Hauptsatzung der Gemeinde Lockwisch ist am 05.10.1999 beschlossen und am 08.12.1999 ausgefertigt worden. Am 14.04.2005 fasste die Gemeindevertretung den Beschluss zur ersten Satzung zur Änderung dieser Hauptsatzung. In der nunmehr zur Beschlussfassung vorliegenden neuen Hauptsatzung der Gemeinde Lockwisch sind die Festlegungen der ersten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung sowie die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen (Präambel) berücksichtigt worden. Zusätzlich ist dem Bürgermeister im § 5 Abs. 4 der neuen Hauptsatzung das Recht eingeräumt worden, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 des Baugesetzbuches zu erteilen. Außerdem ist er gemäß § 5 Abs. 5 der neuen Hauptsatzung zuständig, wenn das Vorkaufsrecht der Gemeinde nicht ausgeübt werden soll. Gemäß § 5 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V ist die Hauptsatzung mit der Mehrheit aller Gemeindevertreter (mind. 4) zu beschließen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Lockwisch beschließt die neue Hauptsatzung der Gemeinde Lockwisch.

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Anlagen

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