Beschlussvorlage - VO/2/0093/2010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der § 73 Abs. 3 KV M-V sieht vor, dass die Gemeinde / Stadt einen Bericht über die Beteiligungen an Unternehmungen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts erstellt und diese alljährlich fortschreibt.

Die Stadt Schönberg ist alleiniger Gesellschafter der Grundstücksgesellschaft Stadt Schönberg mbH (GGS).

Dieser Bericht der GGS dient der Information der Mitglieder der Stadtvertretung und der Bürger der Stadt Schönberg.

Durch eine öffentliche Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass jeder Einsicht in den bericht nehmen kann.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Schönberg nimmt den Bericht gemäß § 73 Abs. 3 KV M-V über die Beteiligungen an Unternehmungen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts zur Kenntnis.

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Anlagen

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