Beschlussvorlage - VO/2/0110/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Satzung der Stadt Schönberg über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Administrator Administrator
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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19.10.2010
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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19.10.2010
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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04.11.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Durch den als Anlage beigefügten Satzungsentwurf erfolgte eine Überarbeitung der Satzung der Stadt Schönberg über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine vom 04. Juli 2006 dahingehend, dass zunächst alle gesetzlichen Grundlagen dem aktuellen Stand angepasst und darüber hinaus folgende Änderungen bzw. Ergänzungen vorgenommen wurden:
- § 1 Allgemeines
- Konkretisierung des Sachverhaltes zur Aufgabenerfüllung unter Einarbeitung der gesetzlichen Grundlagen
- § 3 Zum Gebührenmaßstab und satz- wurden folgende Neufassungen bzw. Ergänzungen vorgenommen:
Punkt 1: Auskunftspflicht zu Änderungen der Eigentums-, Pacht- und sonstigen Nutzungsverhältnisse mit Fristsetzung.
Punkt 2 Ermittlung des Gebührensatzes.
Punkt 3 Erhebung einer Verwaltungsgebühr zur Deckung des eigenen Verwaltungsaufwandes.
Punkt 4 Differenzierung der Nutzungsarten.
- § 4 Gebührenpflichtige
- Punkt 1 wird dahingehend ergänzt, dass der jeweilige Nutzungsberechtigte eines Grundstückes zum Zeitpunkt der Gebührenentstehung gebührenpflichtig ist, sofern der Eigentümer nicht bzw. nur in einem unvertretbaren Aufwand für die Verwaltung ermittelbar ist. Einfügung Punkt (3)
- § 5 Entstehung der Gebührenschuld, Erhebungszeitraum, Festsetzung und Fälligkeit
- Punkt 1: Erweiterung hinsichtlich der vorstehend benannten Punkte des § 5
- Punkt 2: Hinweis auf eine kombinierte Erhebungsmöglichkeit. § 5 Punkt 3 der Satzung vom 04.07.2006 entfällt neu unter Punkt 2 geregelt.
- § 7 In-Kraft-Treten.
Die Kalkulation zur Einbeziehung des eigenen Verwaltungsaufwandes in den Gebührensatz je BE wurde ebenfalls überarbeitet und dem aktuellen Stand angepasst.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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194,5 kB
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