Beschlussvorlage - VO/2/0107/2010
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss zur Satzung der Gemeinde Lüdersdorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Administrator Administrator
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Lüdersdorf
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Vorberatung
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19.10.2010
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lüdersdorf
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Entscheidung
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26.10.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Durch den als Anlage beigefügten Satzungsentwurf erfolgte eine Überarbeitung der Satzung der Gemeinde Lüdersdorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine vom 12.03.1996 dahingehend, dass zunächst alle gesetzlichen Grundlagen dem aktuellen Stand angepasst und darüber hinaus folgende Änderungen bzw. Ergänzungen vorgenommen wurden:
- § 1 Allgemeines
- Konkretisierung des Sachverhaltes zur Aufgabenerfüllung unter Einarbeitung der gesetzlichen Grundlagen
- § 2 Gebührengegenstand
- nähere Erläuterung zum Punkt 1 und Ergänzung der Punkte 2 und 3
- § 3 Zum Gebührenmaßstab und satz- wurden folgende Neufassungen bzw. Ergänzungen vorgenommen:
Punkt 1: Auskunftspflicht zu Änderungen der Eigentums-, Pacht- und sonstigen Nutzungsverhältnisse mit Fristsetzung.
Punkt 2 Ermittlung des Gebührensatzes.
Punkt 3 Erhebung einer Verwaltungsgebühr zur Deckung des eigenen Verwaltungsaufwandes.
Punkt 4 Differenzierung der Nutzungsarten.
- § 4 Gebührenpflichtige
- Punkt 1 wird dahingehend ergänzt, dass der jeweilige Nutzungsberechtigte eines Grundstückes zum Zeitpunkt der Gebührenentstehung gebührenpflichtig ist, sofern der Eigentümer nicht bzw. nur in einem unvertretbaren Aufwand für die Verwaltung ermittelbar ist.
- § 4 Punkt 6 der Satzung vom 12.03.1996 entfällt; diese Regelung ist unter § 2 Punkt (3) zu finden.
- § 5 Entstehung der Gebührenschuld, Erhebungszeitraum, Festsetzung und Fälligkeit
- Punkt 1: Erweiterung hinsichtlich der vorstehend benannten Punkte des § 5
- Punkt 2: Hinweis auf eine kombinierte Erhebungsmöglichkeit. § 5 Punkt 3 der Satzung vom 12.03.1996 entfällt neu unter § 5 Punkt 1 geregelt.
- § 6 Ordnungswidrigkeiten Ergänzung der gesetzlichen Grundlagen und Anpassung der Geldbuße.
- § 7 In-Kraft-Treten.
Die Kalkulation zur Einbeziehung des eigenen Verwaltungsaufwandes in den Gebührensatz je BE wurde ebenfalls überarbeitet und dem aktuellen Stand angepasst.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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196 kB
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