Beschlussvorlage - VO/2/0107/2010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch den als Anlage beigefügten Satzungsentwurf erfolgte eine Überarbeitung der Satzung der Gemeinde Lüdersdorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine vom 12.03.1996 dahingehend, dass zunächst alle gesetzlichen Grundlagen dem aktuellen Stand angepasst und darüber hinaus folgende Änderungen bzw. Ergänzungen vorgenommen wurden:

 

-          § 1 – Allgemeines –

-          Konkretisierung des Sachverhaltes zur Aufgabenerfüllung unter Einarbeitung der gesetzlichen Grundlagen

-          § 2 – Gebührengegenstand –

-          nähere Erläuterung zum Punkt 1 und Ergänzung der Punkte 2 und 3

-          § 3 – Zum Gebührenmaßstab und –satz- wurden folgende Neufassungen bzw. Ergänzungen vorgenommen:

Punkt 1: Auskunftspflicht zu Änderungen der Eigentums-, Pacht- und sonstigen Nutzungsverhältnisse mit Fristsetzung.

Punkt 2 – Ermittlung des Gebührensatzes.

Punkt 3 – Erhebung einer Verwaltungsgebühr zur Deckung des eigenen Verwaltungsaufwandes.

Punkt 4 – Differenzierung der Nutzungsarten.

-          § 4 – Gebührenpflichtige –

-          Punkt 1 wird dahingehend ergänzt, dass der jeweilige Nutzungsberechtigte eines Grundstückes zum Zeitpunkt der Gebührenentstehung gebührenpflichtig ist, sofern der Eigentümer nicht bzw. nur in einem unvertretbaren Aufwand für die Verwaltung ermittelbar ist.

-          § 4 Punkt 6 der Satzung vom 12.03.1996 entfällt; diese Regelung ist unter § 2 Punkt (3) zu finden.

-          § 5 – Entstehung der Gebührenschuld, Erhebungszeitraum, Festsetzung und Fälligkeit

-          Punkt 1: Erweiterung hinsichtlich der vorstehend benannten Punkte des § 5

-          Punkt 2: Hinweis auf eine kombinierte Erhebungsmöglichkeit. § 5 Punkt 3 der Satzung vom 12.03.1996 entfällt – neu unter § 5 Punkt 1 geregelt.

-          § 6 – Ordnungswidrigkeiten – Ergänzung der gesetzlichen Grundlagen und Anpassung der Geldbuße.

-          § 7 – In-Kraft-Treten.

 

Die Kalkulation zur Einbeziehung des eigenen Verwaltungsaufwandes in den Gebührensatz je BE wurde ebenfalls überarbeitet und dem aktuellen Stand angepasst. 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt den Erlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz- Maurine. Die Satzung vom 12.03.1996 tritt somit gleichzeitig außer Kraft.

 

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Anlagen

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