Beschlussvorlage - VO/1/0281/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligung der Gemeinde nach dem Kinderförderungsgesetz M-V (KiföG) ab dem 01.10.2010 für den Waldkindergarten in Selmsdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Marcel Borchardt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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Entscheidung
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30.09.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach dem KiföG wird die Förderung der Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege gemeinsam durch das Land, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes und die Eltern finanziert. Das Land und der Landkreis (als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe) beteiligen sich durch Festbeträge an der Finanzierung. Den restlichen Finanzierungsbedarf tragen die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes (Wohnsitzgemeinden) und die Eltern. Soweit die Kosten des in Anspruch genommenen Platzes nicht durch den Anteil des Landes und des Landkreises gedeckt sind, hat die Wohnsitzgemeinde mindestens 50 % der verbleibenden Kosten zu tragen.
Dem voraus geht jedoch der Abschluss von Leistungsverträgen zwischen dem Landkreis und den Trägern der Kindertageseinrichtungen. Mit den Leistungsverträgen werden die leistungsbezogenen Entgelte der jeweiligen Kindertageseinrichtung festgelegt. Die Gemeinde, in der die Förderung erfolgt, legt in Abstimmung mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen und mit vorheriger Zustimmung des Landkreises den durchschnittlichen Elternbeitrag fest.
Die Verhandlung zwischen dem Eschengarten e.V. als Träger der Einrichtung Waldkindergarten und dem Landkreis Nordwestmecklenburg fand am 27.09.2010 statt. Als Vertreter für die Gemeinde Selmsdorf war Herr Bürgermeister Hitzigrat anwesend. Für den Waldkindergarten werden 15 Kinder in Teilzeit betreut. Der Eschgarten e.V. hat nachstehende Kosten pro Bertreuungsplatz als entgeltrelevant kalkuliert:
Betreuungsart | Platzkosten | Differenz zu alten Platzkosten |
Teilzeit | 368,72 | - 27,12 |
Als Grund für die Reduzierung der Platzkosten ist eine exakte Kalkulation der Verwaltungskosten zu nennen. Vorher wurde eine Pauschale berechnet. Zudem wurden die Personalkosten gesenkt, da jetzt der TV S Anwendung findet.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt die finanzielle Beteiligung der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthaltes (§ 20 KiföG) ab dem 01.10.2010 wie folgt (50%):
1.
Einrichtung/ | Betreuungs- | WSA | WSA | Differenz |
Träger | art | neu | alt |
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Waldkindergarten Selmsdorf Eschengarten e.V. | Teilzeit | 147,36 | 160,92 | - 13,56 |
Die Gemeinde Selmsdorf legt den Elternbeitrag ab dem 01.10.2010 wie folgt fest (50%):
2.
Einrichtung/ | Betreuungs- | Elternbeitrag | Elternbeitrag | Differenz |
Träger | art | neu | alt |
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Waldkindergarten Selmsdorf Eschengarten e.V. | Teilzeit | 147,36 | 160,92 | - 13,56 |
