Beschlussvorlage - VO/1/0281/2010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach dem KiföG wird die Förderung der Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege gemeinsam durch das Land, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes und die Eltern finanziert. Das Land und der Landkreis (als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe) beteiligen sich durch Festbeträge an der Finanzierung. Den restlichen Finanzierungsbedarf tragen die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes (Wohnsitzgemeinden) und die Eltern. Soweit die Kosten des in Anspruch genommenen Platzes nicht durch den Anteil des Landes und des Landkreises gedeckt sind, hat die Wohnsitzgemeinde mindestens 50 % der verbleibenden Kosten zu tragen.

 

Dem voraus geht jedoch der Abschluss von Leistungsverträgen zwischen dem Landkreis und den Trägern der Kindertageseinrichtungen. Mit den Leistungsverträgen werden die leistungsbezogenen Entgelte der jeweiligen Kindertageseinrichtung festgelegt. Die Gemeinde, in der die Förderung erfolgt, legt in Abstimmung mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen und mit vorheriger Zustimmung des Landkreises den durchschnittlichen Elternbeitrag fest.

 

Die Verhandlung zwischen dem Eschengarten e.V. als Träger der Einrichtung Waldkindergarten und dem Landkreis Nordwestmecklenburg fand am 27.09.2010 statt. Als Vertreter für die Gemeinde Selmsdorf war Herr Bürgermeister Hitzigrat anwesend. Für den Waldkindergarten werden 15 Kinder in Teilzeit betreut. Der Eschgarten e.V. hat nachstehende Kosten pro Bertreuungsplatz als entgeltrelevant kalkuliert:

 

Betreuungsart

Platzkosten

Differenz zu alten Platzkosten

Teilzeit

368,72 €

- 27,12 €

 

Als Grund für die Reduzierung der Platzkosten ist eine exakte Kalkulation der Verwaltungskosten zu nennen. Vorher wurde eine Pauschale berechnet. Zudem wurden die Personalkosten gesenkt, da jetzt der TV ‚S’ Anwendung findet.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt die finanzielle Beteiligung der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthaltes (§ 20 KiföG) ab dem 01.10.2010 wie folgt (50%):

1.

Einrichtung/

Betreuungs-

WSA

WSA

Differenz

Träger

art

neu

alt

 

 

 

 

 

 

Waldkindergarten Selmsdorf

Eschengarten e.V.

Teilzeit

147,36 €

160,92 €

- 13,56 €

 

Die Gemeinde Selmsdorf legt den Elternbeitrag ab dem 01.10.2010 wie folgt fest (50%):

2.

Einrichtung/

Betreuungs-

Elternbeitrag

Elternbeitrag

Differenz

Träger

art

neu

alt

 

 

 

 

 

 

Waldkindergarten Selmsdorf

Eschengarten e.V.

Teilzeit

147,36 €

160,92 €

- 13,56 €

 

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