Beschlussvorlage - VO/1/0293/2010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach dem KiföG wird die Förderung der Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege gemeinsam durch das Land, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes und die Eltern finanziert. Das Land und der Landkreis (als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe) beteiligen sich durch Festbeträge an der Finanzierung. Den restlichen Finanzierungsbedarf tragen die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes (Wohnsitzgemeinden) und die Eltern. Soweit die Kosten des in Anspruch genommenen Platzes nicht durch den Anteil des Landes und des Landkreises gedeckt sind, hat die Wohnsitzgemeinde mindestens 50 % der verbleibenden Kosten zu tragen.

Dem voraus geht jedoch der Abschluss von Leistungsverträgen zwischen dem Landkreis und den Trägern der Kindertageseinrichtungen. Mit den Leistungsverträgen werden die leistungsbezogenen Entgelte der jeweiligen Kindertageseinrichtung festgelegt. Die Gemeinde, in der die Förderung erfolgt, legt in Abstimmung mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen und mit vorheriger Zustimmung des Landkreises den durchschnittlichen Elternbeitrag fest.

Die Verhandlung zwischen der dem Verein „Haus des Kindes“ e.V. als Träger der Einrichtung und dem Landkreis Nordwestmecklenburg fand am 18.10.2010 statt. Als Vertreter für die Stadt Schönberg war Herr Götze anwesend. Die Platzkosten wurden für die Kindertageseinrichtung „Regenbogen“ und die Kindertageseinrichtung „Am Oberteich“ neu verhandelt. Der Verein „Haus des Kindes“ hat nachstehende Kosten pro Bertreuungsplatz als entgeltrelevant kalkuliert:

 

Einrichtung

Betreuungs-

Platzkosten

 

art

ab 01.11.2010

 

 

 

Kindergarten

ganztags

371,92 €

Kinderhaus Am Oberteich

Teilzeit

251,86 €

halbtags

191,83 €

Hort

 

 

Kinderhaus Am Oberteich

ganztags

233,33 €

Teilzeit

149,97 €

 

 

 

 

 

 

Einrichtung

Betreuungs-

Platzkosten

 

art

ab 01.11.2010

 

 

 

Krippe

ganztags

698,01 €

Regenbogen

 

Teilzeit

462,25 €

halbtags

344,37 €

 

 

 

Kindergarten

ganztags

379,81 €

 Regenbogen

 

Teilzeit

265,31 €

Halbtags

208,06 €

 

 

Gemäß Betriebserlaubnis können im „Regenbogen“ 30 Krippenkinder sowie 24 Kindergartenkinder betreut werden und „Am Oberteich“ können nach der neu beantragten Betriebserlaubnis 31 Hortkinder sowie 55 Kindergartenkinder betreut werden.

 

In der Anlage befindet sich eine Aufstellung der Wohnsitz- und Elternanteile, auf deren Grundlage ein Beschluss gefasst werden muss.

 

Zudem befindet sich zu der Vorlage eine Aufstellung der gezahlten Wohnsitz- und Elternanteile in der Stadt Schönberg mit Stand Oktober 2010.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1. Kita „Am Oberteich“

a.)

Die Stadt Schönberg beschließt folgende finanzielle Beteiligung der Stadt des gewöhnlichen Aufenthaltes (§ 20 KiföG) mit 50% für die Kita „Am Oberteich“ (Hort und Kindergarten) für den Zeitraum ab 01.11.2010:

Einrichtung

Betreuungs-

WSA

 

art

ab 01.11.2010

 

 

50 %

Kindergarten

ganztags

120,96 €

Kinderhaus Am Oberteich

Teilzeit

88,93 €

halbtags

73,91 €

Hort

 

 

Kinderhaus Am Oberteich

ganztags

77,16 €

Teilzeit

52,98 €

 

b.)

Im Einvernehmen mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg legt die Stadt Schönberg den Elternbeitrag für die Kita „Am Oberteich“ (Hort und Kindergarten) mit 50% für den Zeitraum ab 01.11.2010 fest:

Einrichtung

Betreuungs-

Elternbeitrag

 

art

ab 01.11.2010

 

 

50%

Kindergarten

ganztags

120,96 €

Kinderhaus Am Oberteich

Teilzeit

88,93 €

halbtags

73,91 €

Hort

 

 

Kinderhaus Am Oberteich

ganztags

77,16 €

Teilzeit

52,98 €

 

2. Kita „Regenbogen“

a.)

Die Stadt Schönberg beschließt folgende finanzielle Beteiligung der Stadt des gewöhnlichen Aufenthaltes (§ 20 KiföG) mit ____% für die Kita „Regenbogen“ (Krippe und Kindergarten) für den Zeitraum ab 01.11.2010:

Einrichtung

Betreuungs-

WSA

 

art

ab 01.11.2010

 

 

51,18% bzw. 50%

Krippe

ganztags

223,66 € (51,18%)

Regenbogen

Teilzeit

155,13 €

 

halbtags

124,19 €

 

Kindergarten

 

56% - 60%

Regenbogen

ganztags

139,89 € (56%)

 

Teilzeit

114,79 € (60%)

 

Halbtags

91,87 € (56%)

 

 

 

Oder:

 

Kindergarten

 

50%

Regenbogen

ganztags

124,91 €

 

Teilzeit

95,66 €

 

Halbtags

82,03 €

 

b.)

Im Einvernehmen mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg legt die Stadt Schönberg den Elternbeitrag für die Kita „Regenbogen“ (Krippe und Kindergarten) mit _____% für den Zeitraum ab 01.11.2010 fest:

Einrichtung

Betreuungs-

Elternbeitrag

 

art

ab 01.11.2010

 

 

48,82% bzw. 50%

Krippe

 

 

Regenbogen

ganztags

213,35 € (48,82%)

 

Teilzeit

155,12 €

 

halbtags

124,18 €

 

Kindergarten

 

40% - 44%

Regenbogen

ganztags

109,92 € (44%)

 

Teilzeit

76,52 € (40%)

 

Halbtags

72,19 € (44%)

 

 

 

Oder:

 

Kindergarten

 

50%

Regenbogen

ganztags

124,90 €

 

Teilzeit

95,65 €

 

Halbtags

82,03 €

 

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Anlagen

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