Beschlussvorlage - VO/1/0294/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Kriterien für die Zuteilung von Kindertagesstättenplätzen in der Gemeinde Lüdersdorf - hier: neuer Entwurf des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport vom 16.09.2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Marcel Borchardt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport der Gemeinde Lüdersdorf
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Vorberatung
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04.11.2010
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lüdersdorf
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Entscheidung
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23.11.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport der Gemeinde Lüdersdorf vom 16.09.2010 wurden die Kriterien überarbeitet.
Folgende Änderungen wurden gemäß Protokoll durchgeführt:
1. In den Kriterien ist folgender Satz um das aus III Nr. 2. genanntes erstes Kriterium zu ergänzen:
III Nr. 2 Satz 1 lautet neu:
an die Kinder, die im laufenden Kalenderjahr bzw. im laufenden Kindergartenjahr ihr drittes Lebensjahr vollenden werden bzw. vollendet haben (Erfüllung des Rechtsanspruches aus § 24 Abs. 1 SGB VIII) und vorrangig ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Lüdersdorf haben.
2. neue Reihenfolge der Platzvergabe Kiga:
1. Kinder mit Anspruch auf Vorschulförderung
2. Kinder alleinerziehender Berufstätiger
3. Kinder, deren Eltern beide berufstätig sind
4. nach Reihenfolge des Alters des Kindes (beginnend mit dem ältesten Kind)
Es wird zudem ein Zusatz formuliert:
Anspruchsberechtigte Geschwisterkinder erhalten den Platz in der gleichen Einrichtung.
3. Analog zum Kindergarten wird die Wohnsitz-Formulierung für den Hort übernommen.
III Nr. 3 Satz 1 und 2 lauten neu:
Der Kindertagesstättenbeirat der Gemeinde Lüdersdorf vergibt ein Mal jährlich nach dem Stichtag 15.05. die zum folgenden Schuljahr frei werdenden Hortplätze an die Kinder, die im kommenden Schuljahr eingeschult werden (Schuleintritt gemäß § 2 (5) KiföG M-V) und vorrangig ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Lüdersdorf haben.
4. neue Reihenfolge der Platzvergabe Hort:
1. Kinder alleinerziehender Berufstätiger
2. Reihenfolge der Anmeldung berufstätiger Eltern
Der Kindertagesstättenbeirat hat in seiner Sitzung vom 28.10.2010 den Änderungen einstimmig zugestimmt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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43 kB
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