Beschlussvorlage - VO/2/0129/2010
Grunddaten
- Betreff:
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Beratung und Beschluss zur weiteren Haushaltsplanung 2011 (Einsparungs- und Erhöhungsempfehlungen des Finanzausschusses)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Sylvia Liedtke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Lüdersdorf
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Entscheidung
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23.11.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die bisherigen Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2011 weisen aufgrund der erneut verminderten Schlüsselzuweisungen und der noch nicht rechtskräftig entschiedenen Grundzentrenzuweisungen einen erheblichen Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt auf, der auch durch eine Zuführung des Vermögenshaushaltes in Folge einer Rücklagenentnahme nicht ausgeglichen werden kann. Insofern befindet sich die Gemeinde Lüdersdorf erstmals in der Situation, bislang übernommene freiwillige Leistungen bzw. Vergünstigungen nicht mehr gewähren zu können. Gemäß § 43 KV M-V hat die Gemeinde ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Aufgabenerfüllung gesichert ist. Dieses setzt die Einhaltung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit voraus. Kann der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden, hat die Gemeindevertretung i. V. mit der Haushaltssatzung 2011 ein Haushaltssicherungskonzept zu beschließen. Darin sind die Maßnahmen darzustellen, durch die der Fehlbedarf abgebaut und das Entstehen eines neuen Fehlbedarfs vermieden wird. Dieses Haushaltssicherungskonzept ist der unteren Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Bei Beantragung einer Fehlbetragszuweisung nach Rechnungslegung wird durch das Innenministerium geprüft, ob freiwillige Leistungen erbracht, Mehreinnahmen realisiert wurden oder aber Mindereinnahmen aufgrund Nichterhebungen (z.B. Unterlassung der Anpassung der Realsteuerhebesätze an Landesdurchschnitt etc.) zu bescheinigen sind. Diese Positionen werden von einer möglichen Fehlbetragszuweisung in voller Höhe abgezogen! Nach Auswertung der Realsteuerhebesätze ist zu erkennen, dass der Gemeinde Lüdersdorf bereits jetzt circa 50.000 an Einnahmen verloren gehen, da die Steuerhebesätze für die Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer deutlich unter dem gewogenen Landesdurchschnitt liegen. Ein derartiger Verzicht stellt mithin eine Fehlbetragsreduzierung des IM um 50.000 dar. Ebenso stellt die Nichtausnutzung der Elternbeiträge auf das gesetzlich vorgeschriebene Maximum von 50 % eine freiwillige Leistung dar, die mitunter eine Einsparung von ca. 15.000 jährlich erbringen würde. Es ist ferner darauf hinzuweisen, dass die Gemeinde Lüdersdorf sich während des Konsolidierungszeitraumes n i c h t zu neuen freiwilligen Leistungen verpflichten darf. Somit ist es daher zwingend erforderlich, dass bei der weiteren Haushaltsplanung und Durchführung zwei Hauptgesichtspunkte kritisch beachtet werden:
1. Sind die Aufgaben / Ausgaben überhaupt (zwingend) erforderlich?
2. Wie können Ausgaben vermindert u n d Einnahmen erhöht werden.
Unter Beachtung dieser sofortigen Umsetzung der Aufgaben- und Vollzugskritik und zur weiteren Haushaltsvorbereitung 2011 unterbreitet der Finanzausschuss folgende Beschlussempfehlung:
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt / Die Gemeindevertretung beschließt zur weiteren Bearbeitung der Haushaltsplanung 2011:
1. Kinderbetreuung: Erhöhung der Elternbeiträge auf das gesetzlich vorgeschriebene Maximum von 50 %
2. Streichung sämtlicher freiwilligen Leistungen u. a. in folgenden Bereichen: FFW (Kameradschaftskassen), Jugendförderung (Veranstaltungszuschuss), Veteranenclub sowie mit HH-Planung beantragte Zuschüsse
3. Erhöhung der Realsteuerhebesätze
Grundsteuer A von 220 % a u f 250 %
Grundsteuer B von 330 % a u f 360 % sowie
Gewerbesteuer von 300 % a u f 350 %.
