Beschlussvorlage - VO/4/0174/2010-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Abrundungssatzung der Stadt Schönberg für den Bereich Grüner Weg/ Marienstraße (Teil 2) nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB als Ergänzungssatzung
hier: Information zur Fortführung des Verfahrens bzw. Beschluss über den Entwurf sowie öffentliche Auslegung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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26.10.2010
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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04.11.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Sachverhalt zur Satzung wurde bereits im Bauausschuss sowie Hauptausschuss schon einmal mit der Ursprungsvorlage erläutert. Zur endgültigen Beschlussfassung für den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss fehlte bisher noch die Zuarbeit eines konkreten Lage- und Höhenplanes als Grundlage der genauen Darstellung der Baugrundstücke sowie der Zuordnung des Entwässerungsgrabens.
Die Zuarbeit liegt jetzt vor. Der Entwurf für die Satzung ist angefertigt und in der Anlage beigefügt.
Auf dieser Grundlage kann der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg billigt die Entwürfe der Planzeichnung der Satzung für den Bereich am Grünen Weg, Teil 2.
Die Entwürfe der Planzeichnung sind für das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB im Verfahren zur Aufstellung der Satzung zu nutzen.
2. Die Entwürfe der Planzeichnung sind für das Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB zu nutzen.
3. Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB ist öffentlich bekannt zu machen. Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
