Beschlussvorlage - VO/1/0302/2010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach dem KiföG wird die Förderung der Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege gemeinsam durch das Land, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes und die Eltern finanziert. Das Land und der Landkreis (als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe) beteiligen sich durch Festbeträge an der Finanzierung. Den restlichen Finanzierungsbedarf tragen die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes (Wohnsitzgemeinden) und die Eltern. Soweit die Kosten des in Anspruch genommenen Platzes nicht durch den Anteil des Landes und des Landkreises gedeckt sind, hat die Wohnsitzgemeinde mindestens 50 % der verbleibenden Kosten zu tragen.

Dem voraus geht jedoch der Abschluss von Leistungsverträgen zwischen dem Landkreis und den Trägern der Kindertageseinrichtungen. Mit den Leistungsverträgen werden die leistungsbezogenen Entgelte der jeweiligen Kindertageseinrichtung festgelegt. Die Gemeinde, in der die Förderung erfolgt, legt in Abstimmung mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen und mit vorheriger Zustimmung des Landkreises den durchschnittlichen Elternbeitrag fest.

Die Verhandlung zwischen dem Jugendhilfezentrum „Käthe Kollwitz“ e.V. Rehna als Träger der Einrichtungen in der Gemeinde Selmsdorf und dem Landkreis Nordwestmecklenburg fand am 16.11.2010 statt. Als Vertreter für die Gemeinde Selmsdorf war Herr Albeck anwesend. Die Notwendigkeit der Verhandlung war durch das überarbeitete Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertagespflegeeinrichtungen und in Kindertagespflege (KiföG M-V) gegeben. Schwerpunkte in der Umsetzung sind die neue Erzieher-Kind-Relation (von 1:18 auf 1:17) und die zu gewährleistende Ganztagsverpflegung. Zudem gibt es seitens des Trägers ab 01.01.2011 Reinigungsfirmen in den Gebäuden (sonst waren es eigene Reinigungskräfte) und eine generelle  tarifliche Personalkostenerhöhung.

Das Jugendhilfezentrum „Käthe Kollwitz“ e.V. hat nachstehende Kosten pro Bertreuungsplatz als entgeltrelevant kalkuliert:

 

Einrichtung/

Betreuungs-

Platz-

Träger

art

Kosten in €

 

 

 

Krippe

ganztags

729,68

Selmsdorf

Teilzeit

472,77

 

halbtags

344,31

 

 

 

Kiga

ganztags

373,26

Selmsdorf

Teilzeit

258,51

 

Halbtags

201,14

 

 

 

Hort

ganztags

255,33

Selmsdorf

Teilzeit

165,83

 

In der Anlage befinden sich 3 Varianten für die Verteilung der Wohnsitzanteile und der Elternbeiträge.

Variante 1 sieht wie die Sacherverhalt beschriebene gesetzliche Verteilung vor, wonach die Gemeinde min. 50 % zahlen muss. Entsprechend fällt die Beteiligung der Elternbeiträge auch mit 50 % aus.

Variante 2 zeigt die jetzige prozentuale Verteilung auf. Die Gemeinde Selmsdorf beteiligt sich derzeitig mit 56 %. Somit verbleiben 44 % bei den Elternbeiträgen.

Variante 3 setzt einen stabilen Elternbeitrag voraus, d.h. die jetzigen Elternbeiträge bleiben unverändert. Dementsprechend werden die Restkosten von der Gemeinde als Wohnsitzanteile getragen.

 

Es ist der Gemeinde vorbehalten auch andere Varianten zu wählen.

 

Anmerkung: Pro Krippenplatz muss die Gemeinde 13,51 € an Tilgungskosten zu den verhandelten Wohnsitzanteile zahlen. Bei einem Kindergartenplatz sind es 13,83 €.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Selmsdorf beschließt Variante ___ (Variante 1 oder 2 oder 3 gemäß der Anlage) für die finanzielle Beteiligung der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthaltes (§ 20 KiföG) für Krippe, Kiga und Hort für den Zeitraum ab 01.01.2011.

 

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Anlagen

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