Beschlussvorlage - VO/1/0308/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
überplanmäßige Ausgabe - HHST. 34/2200.6720 Schulumlage und 34/4642.6760 Erstattung Kosten für Schülerspeisung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Administrator Administrator
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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Entscheidung
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09.12.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
34/2200.6450 - Schulumlage
Für die Haushaltsstelle 34/2200.6720 Schulumlage sind für das Jahr 2010 im Ansatz 45.000,- eingestellt worden. Die Gemeinde Selmsdorf zahlt für jeden genehmigten Schüler, der außerhalb der Wohnsitzgemeinde Selmsdorf beschult wird, Schullastenausgleich an den fremden Schulträger.
2010 wurden folgende Schülerzahlen an örtlich nichtzuständige Schulen ermittelt:
Regionale Schule Lüdersdorf: 4
Regionale Schule Dassow: 29
Grundschule Schönberg: 2
Regionale Schule Schönberg: 1
Evangelische Schönberg: 8
Grundschule Boltenhagen: 1
Grundschule Grevesmühlen: 1
Gesamt: 46
Gemäß Ansatz entsteht durch die Gesamtzahl der Schüler eine Differenz von 13.000,- , die im Haushalt zusätzlich eingestellt werden müssen. Als Vorschlag zur Deckung wird die Mehreinnahme durch die Gewerbesteuer vorgeschlagen.
34/4642.6760 Erstattung Kosten für die Schülerspeisung
Im Ansatz zur Haushaltsstelle 34/4642.6760 Erstattung Kosten für die Schülerspeisung ist ein Betrag von 15.000,- für den Haushalt 2010 eingestellt wurden. Der Beschluss zur Erstattung der Schülerspeisung wurde im Laufe des Jahres 2009 getroffen. Für den Ansatz 2010 fehlte der Erfahrungswert für ein ganzes Jahr. Im Jahr 2010 wurde mit Stand Oktober 2010 bereits 27.100,- ausgegeben. Für November und Dezember werden insgesamt mit 5.000,- gerechnet. Somit ergibt sich ein Betrag von 17.100,- , der überplanmäßig in die Haushaltsstelle mit aufgenommen werden muss. Als Vorschlag zur Deckung wird die Mehreinnahme durch die Gewerbesteuer vorgeschlagen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt eine überplanmäßige Ausgabe bei der Haushaltsstelle 34/2200.6450 Schulumlage in Höhe von 13.000,- und bei der Haushaltsstelle 34/4642.6760 Erstattung Kosten für die Schülerspeisung in Höhe von 17.100,- . Bei beiden überplanmäßigen Ausgaben erfolgt die Deckung durch eine Mehreinnahme bei den Gewerbesteuern.
