Beschlussvorlage - VO/4/0306/2010
Grunddaten
- Betreff:
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8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selmsdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Administrator Administrator
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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Entscheidung
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09.12.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Selmsdorf hat am 08.10.2009 die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die Billigung des Vorentwurfs erfolgte durch die Gemeindevertretung am 01.04.2010. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 10.05.2010 bis zum 11.06.2010 stattgefunden. Mit Schreiben vom 14.04.2010 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig an der Planung beteiligt.
Von Seiten der Öffentlichkeit sowie von Seiten der Träger öffentlicher Belange wurden keine Stellungnahmen abgegeben, die zu einer wesentlichen Änderung der im Vorentwurf dargestellten Flächen geführt haben. Mit der Erarbeitung des Entwurfs wurden die präzisen Flächennutzungen der 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Wohngebiet am Sandberg" in den F-Plan aufgenommen. Aufgenommen wurde auch die Ausweisung von Wohnbauflächen, die im Zusammenhang mit dem von der Gemeinde gebilligten städtebaulichen Gesamtkonzept "Kobarg" stehen.
In ihrer Sitzung am 30.09.2010 hat die Gemeindevertretung den Entwurf der Planung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Am 12.10.2010 hat im Amt Schönberger Land eine Beratung zur geplanten Wohnbauflächenausweisung im Bereich Kobarg stattgefunden. Dabei wurde deutlich, dass das Amt für Raumordnung und Landesplanung unter den geänderten Festsetzungen des 3. Entwurfs zum Regionalen Raumentwicklungsprogramm eine großflächige Wohnbauflächenausweisung nicht mitträgt. Aus diesem Grund wurde der Entwurf der 8. Änderung des F-Planes dahingehend geändert, dass lediglich die Bauabschnitte 1 und 2 sowie die übrigen Flächen der bisherigen GE-Ausweisung als Wohnbaufläche (W) in den F-Plan aufgenommen wurden. Eine Erörterung im Bauausschuss hat es am 21.10. 2010 hierzu nochmals gegeben. Die Gemeindevertretung wird daher gebeten, den so geänderten Entwurf erneut zu beschließen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1) Der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2) Der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
3) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt werden kann, sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.
4) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
