Beschlussvorlage - VO/4/0318/2010
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan Nr. 17 der Gemeinde Selmsdorf "Versorgungszentrum Selmsdorf"
hier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Bau- und Umweltausschuss Selmsdorf der Gemeinde Selmsdorf
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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Entscheidung
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09.12.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit dem Bebauungsplan Nr. 17 reagiert die Gemeinde auf die stetig wachsende Bevölkerung innerhalb des Gemeindegebietes. Mit Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Wohngebiet Mühlenbruch" und der geplanten, nachfolgenden Bauabschnitte wird die Bevölkerung in der Gemeinde Selmsdorf dauerhaft auf eine Zahl oberhalb von 3000 Personen anwachsen. Mit der Errichtung eines Versorgungszentrums und angegliederter Dienstleistungen soll der Bevölkerung die Möglichkeit gegeben werden, den täglichen Bedarf an Waren und Dienstleistungen innerhalb der Gemeinde zu decken. Mit dem Bebauungsplan werden Flächen für die Bebauung vorbereitet, die den östlichen und südlichen Ortseingang bestimmen und heute weitgehend als innerörtliche Brachfläche zu definieren sind.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt für das in der Anlage dargestellte rd. 0,83 ha große Gebiet in der Ortslage Selmsdorf, gelegen nördlich der Straße der Freiheit, westlich der Bundesstraße 104 und östlich vorhandener Wohnbebauung bzw. privater Gartenflächen, umfassend die Flurstücke 80/6 und 79/4 der Flur 3, Gemarkung Dorf Selmsdorf, sowie für eine zu bestimmende ca. 0,4 ha große Ausgleichsfläche die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 17 mit der Gebietsbezeichnung "Versorgungszentrum Selmsdorf".
2. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:
Mit dem Bebauungsplan Nr. 17 beabsichtigt die Gemeinde Selmsdorf, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes (SO) mit der Zweckbestimmung "Großflächiger Einzelhandel" gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu schaffen. Schwerpunkt des Versorgungszentrums soll die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und sonstigen Waren des täglichen Bedarfs sein. Gewerbebetriebe mit sonstigen Dienstleistungen sollen untergeordnet ebenfalls zulässig sein.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
