Beschlussvorlage - VO/2/0142/2010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Haushaltsplan wird in den Verwaltungshaushalt und den Vermögenshaushalt aufgegliedert. In den Verwaltungshaushalt gehören alle Einnahmen und Ausgaben, der laufenden Verwaltung.

Im Vermögenshaushalt werden alle Einnahmen und Ausgaben investiver Art nachgewiesen.

 

Der   Haushaltsplan   für   das  Haushaltsjahr   2011   sieht   in   den  Einnahmen  und  Ausgaben

Verwaltungshaushalt

 

Einnahmen

280.400,00 EUR

Ausgaben

280.400,00 EUR

Vermögenshaushalt

 

Einnahmen

47.600,00 EUR

Ausgaben

47.600,00 EUR

 

vor.

 

Allgemein darf angemerkt werden, dass die Einnahmen und Ausgaben vorsichtig und zurückhaltend geschätzt und festgesetzt worden sind.

Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2011 wurden die Grundsätze der kommunalen

Haushaltspolitik berücksichtigt. Der Haushaltsplan ist auf der Rechtsgrundlage der Gemeindehaushaltsverordnung erstellt.

Zur Erstellung des Haushaltsplanes 2011 wurden die Orientierungsdaten für die Haushaltsplanung 2011 des Innenministeriums vom 22. September 2010 verwendet

Die Unterlagen zur Aufstellung der Haushaltspläne der Kommunen für das Haushaltsjahr 2011 des Innenministeriums lagen bisher noch nicht vor.

Die Haushaltsplanung wurde für das gesamte Haushaltsjahr 2011 erarbeitet.

Die Kassenkreditermächtigung ist in der Haushaltssatzung mit 28.000,00 Euro festgesetzt und somit genehmigungsfrei.

Verpflichtungsermächtigungen liegen nicht vor.

Der Haushalt der Gemeinde Lockwisch ist einnahme- und ausgabeseitig ausgeglichen mit einem Gesamtvolumen von 328.000,00 Euro.

 

Die Hebesätze der Realsteuern bleiben im Haushaltsplanjahr 2011 unverändert bei

245 % für die Grundsteuer A,

330 % für die Grundsteuer B und

300 % für die Gewerbesteuer.

 

Insgesamt werden Realsteuern in Höhe von 37.700 EUR erhoben, d. h.

13,45 % zu den Gesamteinnahmen des Verwaltungshaushaltes.

 

Investitionen sind wie folgt vorgesehen:

 

Art der Invest./

Inv. –Förderung

Folgekosten

Betrag

 

Personal-

Kosten

Sachl. Verw.-kosten

Schuldendienst

-EUR-

-EUR-

-EUR-

-EUR-

1300.9350 Erwerb von bewegl. Sachen des Anlagevermögens FFW

2.000 €

 

 

 

Energiesparmaßnahmen

Straßenbeleuchtung

6.000 €

-

-

 

 

 

 

 

 

GESAMT:

8.000 €

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Lockwisch beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Lockwisch für das Haushaltsjahr 2011 einschließlich aller Anlagen gemäß Gemeindehaushaltsverordnung.

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr    2011   wird

 

1.       im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

280.400,00 Euro

in den Ausgaben

280.400,00 Euro

 

und

 

2.       im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

47.600,00 Euro

in den Ausgaben

47.600,00 Euro

 

festgesetzt.

 

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.       der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

und Investitionsfördermaßnahmen auf

 

 

0,00   Euro

 

        davon für Zwecke der Umschuldung

 

0,00   Euro

2.   der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung

 

0,00   Euro

 

3.   der Höchstbetrag der Kassenkredite

 

28.000,00   Euro

 

§ 3

1. Grundsteuer

 

a)      für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

      (Grundsteuer A)

 

245 v. H.

b)      für die Grundstücke

      (Grundsteuer B)

 

330 v. H.

 

2. Gewerbesteuer

 

300 v. H.

 

 

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