Beschlussvorlage - VO/2/0142/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Administrator Administrator
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses Lockwisch
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Vorberatung
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14.12.2010
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lockwisch
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Entscheidung
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14.12.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Haushaltsplan wird in den Verwaltungshaushalt und den Vermögenshaushalt aufgegliedert. In den Verwaltungshaushalt gehören alle Einnahmen und Ausgaben, der laufenden Verwaltung.
Im Vermögenshaushalt werden alle Einnahmen und Ausgaben investiver Art nachgewiesen.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 sieht in den Einnahmen und Ausgaben
Verwaltungshaushalt
| Einnahmen 280.400,00 EUR | Ausgaben 280.400,00 EUR |
Vermögenshaushalt
| Einnahmen 47.600,00 EUR | Ausgaben 47.600,00 EUR |
vor.
Allgemein darf angemerkt werden, dass die Einnahmen und Ausgaben vorsichtig und zurückhaltend geschätzt und festgesetzt worden sind.
Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2011 wurden die Grundsätze der kommunalen
Haushaltspolitik berücksichtigt. Der Haushaltsplan ist auf der Rechtsgrundlage der Gemeindehaushaltsverordnung erstellt.
Zur Erstellung des Haushaltsplanes 2011 wurden die Orientierungsdaten für die Haushaltsplanung 2011 des Innenministeriums vom 22. September 2010 verwendet
Die Unterlagen zur Aufstellung der Haushaltspläne der Kommunen für das Haushaltsjahr 2011 des Innenministeriums lagen bisher noch nicht vor.
Die Haushaltsplanung wurde für das gesamte Haushaltsjahr 2011 erarbeitet.
Die Kassenkreditermächtigung ist in der Haushaltssatzung mit 28.000,00 Euro festgesetzt und somit genehmigungsfrei.
Verpflichtungsermächtigungen liegen nicht vor.
Der Haushalt der Gemeinde Lockwisch ist einnahme- und ausgabeseitig ausgeglichen mit einem Gesamtvolumen von 328.000,00 Euro.
Die Hebesätze der Realsteuern bleiben im Haushaltsplanjahr 2011 unverändert bei
245 % für die Grundsteuer A,
330 % für die Grundsteuer B und
300 % für die Gewerbesteuer.
Insgesamt werden Realsteuern in Höhe von 37.700 EUR erhoben, d. h.
13,45 % zu den Gesamteinnahmen des Verwaltungshaushaltes.
Investitionen sind wie folgt vorgesehen:
Art der Invest./ Inv. Förderung | Folgekosten | |||
Betrag
| Personal- Kosten | Sachl. Verw.-kosten | Schuldendienst | |
-EUR- | -EUR- | -EUR- | -EUR- | |
1300.9350 Erwerb von bewegl. Sachen des Anlagevermögens FFW | 2.000 |
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Energiesparmaßnahmen Straßenbeleuchtung | 6.000 | - | - |
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GESAMT: | 8.000 |
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Lockwisch beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Lockwisch für das Haushaltsjahr 2011 einschließlich aller Anlagen gemäß Gemeindehaushaltsverordnung.
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird
1. im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen | 280.400,00 Euro |
in den Ausgaben | 280.400,00 Euro |
und
2. im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen | 47.600,00 Euro |
in den Ausgaben | 47.600,00 Euro |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen auf |
0,00 Euro |
davon für Zwecke der Umschuldung |
0,00 Euro |
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung |
0,00 Euro |
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite |
28.000,00 Euro |
§ 3
1. Grundsteuer |
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a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) |
245 v. H. |
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) |
330 v. H. |
2. Gewerbesteuer |
300 v. H. |
