Beschlussvorlage - VO/2/0146/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zum Haushalt 2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Heike Waschow
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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27.01.2011
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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17.02.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Haushaltsplan wird in den Verwaltungshaushalt und den Vermögenshaushalt aufgegliedert. In den Verwaltungshaushalt gehören alle Einnahmen und Ausgaben, die der laufenden Verwaltung zugeordnet werden können. Im Vermögenshaushalt werden alle investiven Einnahmen und Ausgaben nachgewiesen
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 sieht in der Einnahmen und Ausgaben
Haushaltsplan 2011
· im Verwaltungshaushalt 4.256.300,00 EUR
· im Vermögenshaushalt: 3.639.000,00 EUR
· Gesamthaushalt: 7.895.300,00 EUR
vor.
Allgemein darf angemerkt werden, dass die Einnahmen und Ausgaben zurückhaltend geschätzt und festgesetzt wurden.
Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2011 wurden die Grundsätze der kommunalen Haushaltspolitik berücksichtigt. Der Haushaltsplan ist auf der Rechtsgrundlage der Gemeindehaushaltsverordnung erstellt. Die Unterlagen zur Aufstellung der Haushaltspläne der Kommunen für das Haushaltsjahr 2011 des Innenministeriums vom 22 September 2010., in Verbindung mit den Unterlagen vom 24. November 2010 sowie vom 20. Dezember 2010 wurden zur Erstellung des Haushaltsplanes 2011 berücksichtigt.
Der Haushaltsplan wurde für das gesamte Haushaltsjahr 2011 erstellt.
Neue Verpflichtungsermächtigungen sind im Haushaltsplan 2011 wie folgt eingestellt:
Maßnahme | Gesamtkosten | 2012 | 1013 | 2014 |
Stadtsanierung | 168.000,00 | 84.000,00 | 48.000,00 | 36.000,00 |
Straßensanierung Ratzeburger Straße |
800.000,00 |
800.000,00 |
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Sanierung Kochsches Haus |
600.000,00 |
600.000,00 |
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Eine Kreditaufnahme ist im Haushalsjahr 2011 nicht vorgesehen.
Die Kassenkreditermächtigung ist in der Haushaltssatzung mit 400.000,00 festgesetzt und ist gemäß § 49 KV M-V genehmigungsfrei.
Die Hebesätze der Realsteuern werden im Haushalt 2011 wie folgt festgelegt:
· 350 % für die Grundsteuer A, (2010- 250 %)
· 350 % für die Grundsteuer B und (2010-310 %)
· 350 % für die Gewerbesteuer (2010- 300 %)
Insgesamt werden Realsteuern in Höhe von 1.412.700,00 erhoben, d. h. 33,19 % zu den Gesamteinnahmen des Verwaltungshaushaltes.
Investitionen sind im Jahr 2011 wie folgt geplant:
Art der Invest./ Inv. Förderung | Folgekosten | |||
Betrag
| Personal- kosten | Sachl. Verw.-kosten | Schuldendienst | |
-EUR- | -EUR- | -EUR- | -EUR- | |
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Erwerb von beweglichen Vermögen FFw | 10.000,00 | - | - | - |
Erwerb von beweglichen Vermögen Grundschule |
5.000,00 | - | bereits im HH-Plan berücksichtigt | - |
Erwerb von beweglichen Vermögen Regionalschule | 9.000,00 | - | bereits im HH-Plan berücksichtigt | - |
Baukosten Dach Container Regionale Schule | 40.000,00 | - | - | - |
Sanierung Sporthalle Dassower Straße II. Bauabschnitt Planung | 25.000,00 | - | im HHPl. enthalten | - |
Planungskosten für Baumaßnahme Kindertagesstätte dav. 50,0 T Sperrvermerk | 80.000,00 | - | - | - |
Erwerb v. beweglichen Vermögen Palmberghalle | 2.000,00
| - | - | - |
Spielplätze Spielgeräte | 12.500,00 | - | bereits im HH-Plan berücksichtigt | - |
Ausgleichsmaßnahmen + Parkumwandlung Entwicklungspflege | 12.000,00 | - | - | - |
Stadtsanierung | 352.000,00 | - | - | - |
Ausbau Gehweg und Beleuchtung Dassower Str. | 180.000,00 | - | bereits im HH-Plan berücksichtigt | - |
Bushaltstelle Förderung: 30,0 T | 40.000,00 | - | - | - |
Dorfplatz Retelsdorf Förderung ELER Restbetarg | 18.000,00 | - | bereits im HH-Plan berücksichtigt | - |
Ländliche Wegebau Bünsdorf Förderung: 180,0 T | 350.000,00 |
| 500 |
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Ausbau Ratzeburger Straße Einschl. Gehweg u. b Beleuchtung 2011 Planung 2012 Ausbau VE-800,0 T Förderung SBA | 60.000,00 |
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Straßenbeleuchtung Malzow | 20.000,00 | - | 1.000 | - |
Straßenbeleuchtung Bünsdorfer Weg | 15.000,00 |
| 500 |
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Teilsanierung von Wasserläufen Hochwasserkonzept | 70.000,00 | -. | - | - |
Umbau / Sanierung Kochsche Haus Vorderhaus Förderung: 200,0 T VE 600,0 T | 250.000,00 | - | 1.000 | - |
GESAMT: | 1.550.500,00 |
| 3.000 |
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Schönberg für das Haushaltsjahr 2011 einschließlich der Anlagen gemäß Gemeindehaushaltsverordnung.
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird
1. im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen | 4.256.300,00 Euro |
in den Ausgaben | 4.256.300,00 Euro |
und
2. im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen | 3.639.000,00 Euro |
in den Ausgaben | 3.639.000,00 Euro |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen auf |
0,00 Euro |
davon für Zwecke der Umschuldung |
0,00 Euro |
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung |
1.568.000,00 Euro |
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite |
400.000,00 Euro |
§ 3
1. Grundsteuer |
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a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) |
350 v. H. |
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) |
350 v. H. |
2. Gewerbesteuer |
350 v. H. |
