Beschlussvorlage - VO/2/0146/2011

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Haushaltsplan wird in den  Verwaltungshaushalt und den  Vermögenshaushalt  aufgegliedert. In den Verwaltungshaushalt gehören alle Einnahmen und Ausgaben, die der laufenden Verwaltung zugeordnet werden können. Im Vermögenshaushalt werden alle investiven Einnahmen und Ausgaben nachgewiesen

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 sieht in der Einnahmen und Ausgaben

                                     Haushaltsplan 2011

·         im Verwaltungshaushalt                              4.256.300,00 EUR

·         im Vermögenshaushalt:                              3.639.000,00 EUR

·         Gesamthaushalt:                            7.895.300,00 EUR

vor.

Allgemein darf angemerkt werden, dass die Einnahmen und Ausgaben zurückhaltend geschätzt und festgesetzt wurden.

Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2011 wurden die Grundsätze der kommunalen Haushaltspolitik berücksichtigt. Der Haushaltsplan ist auf der Rechtsgrundlage der Gemeindehaushaltsverordnung erstellt. Die Unterlagen zur Aufstellung der Haushaltspläne der Kommunen für das Haushaltsjahr 2011 des Innenministeriums vom 22 September 2010., in Verbindung mit den Unterlagen vom 24. November 2010 sowie vom 20. Dezember 2010 wurden zur Erstellung des Haushaltsplanes 2011 berücksichtigt.

Der Haushaltsplan wurde für das gesamte Haushaltsjahr 2011 erstellt.

Neue Verpflichtungsermächtigungen sind im Haushaltsplan 2011 wie folgt eingestellt:

Maßnahme

Gesamtkosten

2012

1013

2014

Stadtsanierung

168.000,00

84.000,00

48.000,00

36.000,00

Straßensanierung

Ratzeburger Straße

 

800.000,00

 

800.000,00

 

 

Sanierung Kochsches Haus

 

600.000,00

 

600.000,00

 

 

 

Eine Kreditaufnahme ist im Haushalsjahr 2011 nicht vorgesehen.

 

Die Kassenkreditermächtigung ist in der Haushaltssatzung mit 400.000,00 € festgesetzt und ist gemäß § 49 KV M-V genehmigungsfrei.

 

Die Hebesätze der Realsteuern werden im Haushalt 2011 wie folgt festgelegt:

·         350 %  für die Grundsteuer A, (2010- 250 %)

·         350 %  für die Grundsteuer B und (2010-310 %)

·         350 %  für die Gewerbesteuer (2010- 300 %)

Insgesamt werden Realsteuern in Höhe von 1.412.700,00 € erhoben, d. h. 33,19 % zu den Gesamteinnahmen des Verwaltungshaushaltes.

 

Investitionen sind im Jahr 2011 wie folgt geplant:

 

Art der Invest./

Inv. –Förderung

Folgekosten

Betrag

 

Personal-

kosten

Sachl. Verw.-kosten

Schuldendienst

-EUR-

-EUR-

-EUR-

-EUR-

 

 

 

 

 

Erwerb von beweglichen Vermögen

FFw

10.000,00

-

-

-

Erwerb von beweglichen Vermögen

Grundschule

 

 

5.000,00

-

bereits im

HH-Plan

berücksichtigt

-

Erwerb von beweglichen Vermögen

Regionalschule

9.000,00

-

bereits im

HH-Plan berücksichtigt

-

Baukosten –Dach

Container

Regionale Schule

40.000,00

-

-

-

Sanierung Sporthalle

Dassower Straße

II. Bauabschnitt

Planung

25.000,00

-

im HHPl.

enthalten

-

Planungskosten für Baumaßnahme

Kindertagesstätte

dav. 50,0 T€

Sperrvermerk

80.000,00

-

-

-

Erwerb v. beweglichen Vermögen

Palmberghalle

2.000,00

 

 

-

-

-

Spielplätze

Spielgeräte

12.500,00

-

bereits im

HH-Plan berücksichtigt

-

Ausgleichsmaßnahmen +

Parkumwandlung

Entwicklungspflege

12.000,00

-

-

-

Stadtsanierung

352.000,00

-

-

-

Ausbau Gehweg und Beleuchtung

Dassower Str.

180.000,00

-

bereits im

HH-Plan berücksichtigt

-

Bushaltstelle

Förderung: 30,0 T€

40.000,00

-

-

-

Dorfplatz Retelsdorf

Förderung ELER

Restbetarg

18.000,00

-

bereits im

HH-Plan berücksichtigt

-

Ländliche Wegebau Bünsdorf

Förderung: 180,0 T€

350.000,00

 

500

 

Ausbau Ratzeburger Straße

Einschl. Gehweg u. b

Beleuchtung

2011 – Planung

2012 – Ausbau

VE-800,0 T€

Förderung SBA

60.000,00

 

 

 

Straßenbeleuchtung

Malzow

20.000,00

-

1.000

-

Straßenbeleuchtung

Bünsdorfer Weg

15.000,00

 

500

 

Teilsanierung von Wasserläufen

Hochwasserkonzept

70.000,00

-.

-

-

Umbau / Sanierung Kochsche Haus

Vorderhaus

Förderung: 200,0 T€

VE – 600,0 T€

250.000,00

-

1.000

-

GESAMT:

1.550.500,00

 

3.000

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Schönberg für das Haushaltsjahr 2011 einschließlich der Anlagen gemäß Gemeindehaushaltsverordnung.

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr    2011   wird

 

1.       im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

4.256.300,00  Euro

in den Ausgaben

4.256.300,00  Euro

 

und

 

2.       im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

3.639.000,00  Euro

in den Ausgaben

3.639.000,00  Euro

 

festgesetzt.

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

1.       der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

und Investitionsfördermaßnahmen auf

 

 

0,00   Euro

 

        davon für Zwecke der Umschuldung

 

0,00   Euro

2.   der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung

 

1.568.000,00   Euro

 

3.   der Höchstbetrag der Kassenkredite

 

400.000,00   Euro

 

§ 3

1. Grundsteuer

 

a)      für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

      (Grundsteuer A)

 

350 v. H.

b)      für die Grundstücke

      (Grundsteuer B)

 

350 v. H.

 

2. Gewerbesteuer

 

350 v. H.

 

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