Beschlussvorlage - VO/1/0315/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Festlegung der Aufnahmekapazität der Grundschule Selmsdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Anke Lütgens-Voß
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport, Jugend und Senioren
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Anhörung
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31.01.2011
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Erledigt
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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Entscheidung
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27.01.2011
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Selmsdorf
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Vorberatung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Aufnahmekapazität einer Schule ist so zu bemessen, dass nach Ausschöpfung der verfügbaren Mittel unter den personellen, sächlichen und fachspezifischen Gegebenheiten die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule noch gesichert ist (§ 45 Abs. 2 SchulG M-V).
Die Festlegung der Aufnahmekapazität einer Schule erfolgt durch den Schulträger im eigenen Wirkungskreis. Mit dem zuständigen Träger der Schulentwicklungsplanung ist hinsichtlich der festgelegten Aufnahmekapazität das Einvernehmen im Hinblick auf die Regelungen des § 1 Absatz 4 SchulKapVO M-V herzustellen.
Die Aufnahmekapazität der Grundschule Selmsdorf ist unter Berücksichtigung der:
- tatsächlichen Raumsituation,
- des Schulprogamms,
- Fachunterrichtsräume mit spezifischer Ausstattung,
- Allgemeine Unterrichtsräume,
- Unterrichtsversorgungsverordnung 2010/2011 und des
- Schulgesetzes für das Land Mecklenburg Vorpommern
ermittelt worden.
Gemäß § 76 (9) SchulG M-V sind die betreffenden Schulkonferenzen zur Aufnahmekapazität zu hören. Die Anhörung erfolgte am 01.11.2010. Die Empfehlung der Schulkonferenz entspricht der vorgeschlagenen Aufnahmekapazität.
Die Verwaltung empfiehlt der Gemeindevertretung Selmsdorf die Aufnahmekapazität für die Schule in Trägerschaft der Gemeinde Selmsdorf in Fassung der beiliegenden Anlagen für das Schuljahr 2010/11 zu beschließen.
Eine Änderung der Kapazität ist jeweils stichtagbezogen möglich, ansonsten gilt die festgelegte Aufnahmekapazität fort.
Der Außenstelle der Regionalen Schule mit Grundschule Dassow werden im Gebäude Schulstraße 31, Selmsdorf Unterrichtsräume mit einer Gesamtfläche von 160 qm und einer Kapazität für 84 Schüler zur Verfügung gestellt.
Gemäß § 2 (1) Satz 2 der SchulKapVO M-V ist anschließend mit dem Träger der Schulentwicklungsplanung hinsichtlich der festgelegten Aufnahmekapazität das Einvernehmen herzustellen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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410,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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28,5 kB
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