Beschlussvorlage - VO/4/0348/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Regionales Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg
Information über die Abwägung aus der 2. Beteiligung und 3. Beteiligungsverfahren im Rahmen der Neuaufstellung des RREP zu ausgewählten Inhalten einschließlich Umweltbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Sebastian Gutt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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01.02.2011
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Bereit
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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17.02.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Regionale Planungsverband Westmecklenburg hat Unterlagen für das 3. Beteiligungsverfahren im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg zu ausgewählten Inhalten einschließlich Umweltbericht mit Posteingang am 11.Januar 2011 dem Amt Schönberger Land zugesandt.
Jeweils ein Exemplar ist allen Bürgermeistern über Postfach zugegangen.
Ein Exemplar einschließlich Aushang Information zur Durchführung des dritten öffentlichen Beteiligungsverfahrens- liegt zur öffentlichen Einsicht für Jedermann im Amtsgebäude des Amtes Schönberger Land, Dassower Straße 4, FB IV im OG in Schönberg aus.
Die Auslegung findet im Zeitraum vom 24.Januar bis einschließlich 21.Februar 2011 statt.
Weitere Einsichtnahme ist im Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg in Schwerin, in den Verwaltungen der Ämter und amtsfreien Gemeinden der Planungsregion Westmecklenburg und in den Landratsämtern Ludwigslust, Nordwestmecklenburg und Parchim zu den ortsüblichen Öffnungszeiten sowie über Internet möglich.
Zu den ausgewählten Inhalten werden die Gemeinden um Stellungnahme bis zum 21. Februar 2011 gebeten. Eine Verlängerung der Frist zur Abgabe einer Stellungnahme wird nach Rücksprache nicht in Aussicht gestellt.
Die ausschließlich ausgewählten Inhalte des 3. Beteiligungsverfahrens sind dem Anschreiben des Regionalen Planungsverbandes in der Anlage zu entnehmen.
Die betroffenen Bereiche des Amtsgebietes sind in der Anlage aus dem Entwurf des RREP beigefügt.
Die Stadt Schönberg ist von den Inhalten der 3. Beteiligung wie folgt betroffen:
Die Stadtvertretung Schönberg hat mit Beschluss vom 30.09.2010 den Antrag auf Erweiterung des Windeignungsraumes gestellt. Inhalt war die Arrondierung bzw. Integrierung einer vorhandenen Altanlage. Der Antrag ist mit Schreiben vom 07.10.2010 an den Regionalen Planungsverband Westmecklenburg erfolgt.
Nach Sichtung der Unterlagen ist die Raumordnung dem Antrag gefolgt und hat den beantragten Bereich in den Windeignungsraum von Schönberg aufgenommen.
Gleichzeitig hat der Regionale Planungsverband die Mitteilung zur Abwägung der Stellungnahmen im Rahmen der 2. Beteiligung ins Internet eingestellt.
Die Abwägung zur Stellungnahme der Stadt Schönberg ist in der Anlage enthalten.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Schönberg nimmt das Abwägungsergebnis der 2. Beteiligung zur Kenntnis.
Im Entwurf der 3. Beteiligung des Regionalen Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg begrüßt die Stadt Schönberg die Aufnahme der Erweiterung des Eignungsraumes.
Weitere Hinweise, Anregungen oder Bedenken bestehen seitens der Stadt Schönberg nicht.
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