Beschlussvorlage - VO/4/0347/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Regionales Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg
Information über die Abwägung aus der 2. Beteiligung und 3. Beteiligungsverfahren im Rahmen der Neuaufstellung des RREP zu ausgewählten Inhalten einschließlich Umweltbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Sebastian Gutt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss Selmsdorf der Gemeinde Selmsdorf
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Vorberatung
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03.02.2011
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Bereit
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Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Selmsdorf
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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Entscheidung
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27.01.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Regionale Planungsverband Westmecklenburg hat Unterlagen für das 3. Beteiligungsverfahren im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg zu ausgewählten Inhalten einschließlich Umweltbericht mit Posteingang am 11.Januar 2011 dem Amt Schönberger Land zugesandt.
Jeweils ein Exemplar ist allen Bürgermeistern über Postfach zugegangen.
Ein Exemplar einschließlich Aushang Information zur Durchführung des dritten öffentlichen Beteiligungsverfahren- liegt zur öffentlichen Einsicht für Jedermann im Amtsgebäude des Amtes Schönberger Land, Dassower Straße 4, FB IV im OG in Schönberg zu den üblichen Öffnungszeiten aus.
Die Auslegung findet im Zeitraum vom 24.Januar bis einschließlich 21.Februar 2011 statt.
Die Einsichtnahme über Internet unter http://www.raumordnung-mv.de oder http://www.westmecklenburg-schwerin.de ist zusätzlich möglich.
Zu den ausgewählten Inhalten werden die Gemeinden um Stellungnahme bis zum 21. Februar 2011 gebeten. Eine Verlängerung der Frist zur Abgabe einer Stellungnahme wird nach Rücksprache nicht in Aussicht gestellt.
Selmsdorf ist von den ausgewählten Inhalten der 3. Beteiligung direkt betroffen.
Die Inhalte, den Amtsbereich betreffend, sind in der Anlage aus dem Entwurf des RREP der Vorlage beigefügt.
Selmsdorf ist unter Punkt 3.2.2 Grundzentren als Gemeinde aufgenommen, die in besonderem Maße Entwicklungspulse für Wohnfunktionen und Gewerbe aufnehmen soll.
Damit ist ein wesentliches Ziel der Gemeinde in das RREP aufgenommen und sichert eine stetige Entwicklung.
Im Weiteren ist der vorhandene Windeignungsraum Selmsdorf zusammenhängend entsprechend Prüfung der Anforderungen auf regionalplanerischer Ebene dargestellt. Die Nichteignung oder der Ausschluss von Teilbereichen für die Aufstellung von WEA aufgrund besonderer Bedingungen ist auf der Grundlage der Bauleitplanung im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Selmsdorf sowie des Bebauungsplanes Nr. 15 abzuarbeiten.
Gleichzeitig hat der Regionale Planungsverband die Mitteilung zur Abwägung der Stellungnahmen im Rahmen der 2. Beteiligung ins Internet eingestellt.
Die Abwägung zur Stellungnahme der Gemeinde Selmsdorf befindet sich in der Anlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Selmsdorf begrüßt die Berücksichtigung der Gemeinde Selmsdorf für die Aufnahme von Entwicklungsimpulsen für Wohnen und Gewerbe in besonderem Maße unter Punkt 3.2.2 Grundzentren in der Neuaufstellung des Regionalen Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg.
Die Darstellung zur Ausweisung des Windeignungsraumes wird zur Kenntnis genommen.
Weitere Inhalte der 3. Beteiligung zur Aufstellung des RREP werden ebenfalls zur Kenntnis genommen.
