Beschlussvorlage - VO/1/0311/2010-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Festlegung der Aufnahmekapazität der Regionalen Schule mit Grundschule Schönberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Anke Lütgens-Voß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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17.02.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Aufnahmekapazität einer Schule ist so zu bemessen, dass nach Ausschöpfung der
verfügbaren Mittel unter den personellen, sächlichen und fachspezifischen Gegebenheiten die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule noch gesichert ist (§ 45 Abs. 2 SchulG M-V).
Die Festlegung der Aufnahmekapazität einer Schule erfolgt durch den Schulträger im eigenen Wirkungskreis. Mit dem zuständigen Träger der Schulentwicklungsplanung ist hinsichtlich der festgelegten Aufnahmekapazität das Einvernehmen im Hinblick auf die Regelungen des § 1 Absatz 4 SchulKapVO M-V herzustellen.
Die Aufnahmekapazität der Regionalen Schule mit Grundschule Schönberg ist unter Berücksichtigung der:
- tatsächlichen Raumsituation,
- des Schulprogamms,
- Fachunterrichtsräume mit spezifischer Ausstattung,
- Allgemeine Unterrichtsräume,
- Unterrichtsversorgungsverordnung 2010/2011 und des
- Schulgesetzes für das Land Mecklenburg Vorpommern
ermittelt worden.
Gemäß § 76 (9) SchulG M-V sind die betreffenden Schulkonferenzen zur Aufnahmekapazität zu hören. Die Anhörung erfolgt auf der kommenden Sitzung der Schulkonferenz.
Die Verwaltung empfiehlt der Stadtvertretung Schönberg die Aufnahmekapazität für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Schönberg in Fassung der beiliegenden Anlagen für das Schuljahr 2010/11 zu beschließen.
Eine Änderung der Kapazität ist jeweils stichtagbezogen möglich, ansonsten gilt die festgelegte Aufnahmekapazität fort.
Gemäß § 2 (1) Satz 2 der SchulKapVO M-V ist anschließend mit dem Träger der Schulentwicklungsplanung hinsichtlich der festgelegten Aufnahmekapazität das Einvernehmen herzustellen.
Der Hauptausschuss empfahl in seiner Sitzung am 18.01.2011 die Gesamtkapazität noch einmal unter Berücksichtigung der zulässigen Höchstschülerzahl je Klasse zu überarbeiten.
Im Ergebnis führt dies zu einer Verringerung der Gesamtkapazität der Schule um 10 Schüler.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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31,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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553 kB
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