Beschlussvorlage - VO/1/0318/2010-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Richtlinie zur Gewährung finanzieller Fördermittel für Vereine in Schönberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Administrator Administrator
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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17.02.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport, Jugend, Senioren und Soziales hat in seinen Sitzungen am 31.08.2010 sowie 02.11.2010 über die Richtlinie zur Gewährung finanzieller Fördermittel für Vereine in Schönberg beraten und folgende Änderungen vorgeschlagen:
1. Der genaue Zeitpunkt der beantragten Maßnahme muss feststehen.
2. Für jede Maßnahme ist ein eigenständiger Antrag zu stellen.
3. Jede beantragte Maßnahme ist in einem Schreiben zu erläutern.
4. Fördermittel sollen zukünftig innerhalb von vier Wochen nach der Veranstaltung abgerechnet werden. (vorher 31.03. des Folgejahres)
5. Falls Fördermittel übrig bleiben, sollen diese an die Stadt zurückgezahlt werden.
6. Ebenfalls sind Fördermittel für Maßnahmen zurückzuzahlen, die ausgefallen sind bzw. nicht stattgefunden haben.
Der Hauptausschuss der Stadt Schönberg hat in seiner Sitzung am 18.01.2011 über die vorgelegten Empfehlungen beraten. Zwei Änderungen wurden vorgeschlagen.
· Zu Punkt 1: Der genaue Zeitpunkt soll auf den Monat eingegrenzt werden.
· Zu Punkt 4: Die Abrechnungsfrist von vier Wochen wird gestrichen.
Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport, Jugend, Senioren und Soziales ergänzte in seiner Sitzung am 20.01.2011 einen weiteren Vorschlag zur Änderung der Richtlinie.
· Zu Punkt 1: Der Zeitpunkt der Maßnahme muss feststehen, darf sich jedoch innerhalb
von drei Monaten verschieben.
Die Änderungen sind in der beigefügten Richtlinie kursiv dargestellt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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36,5 kB
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