Beschlussvorlage - VO/3/0154/2011
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan Nr. 18 der Gemeinde Selmsdorf "Deponie auf dem Ihlenberg" - hier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Heike Waschow
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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Entscheidung
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31.03.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit dem Bebauungsplan Nr. 18 reagiert die Gemeinde auf Bestrebungen des Deponiebetreibers, das Maß der baulichen Nutzung auf dem Gelände der Deponie zu intensivieren. Gleichzeitig soll auch die Art der baulichen und sonstigen Nutzung erweitert und verändert werden.
Die Gemeinde erkennt in diesen Bestrebungen die Gefahr, dass insbesondere die mit dem Deponiebetrieb verbundenen Immissionen eine nachhaltig negative Wirkung auf das Gemeindegebiet selbst, aber auch auf das Gebiet der Nachbargemeinde Schönberg entfalten werden. Daher soll mit dem B-Plan ein Katalog der zulässigen Nutzungen definiert werden. Mit dem B-Plan soll gleichzeitig eine Satzung erarbeitet werden, die mögliche städtebauliche Spannungen zwischen Deponiebetrieb und gemeindlichen Interessen (Ausbau des Wohnstandortes, Ausbau des Tourismusbereiches, Werterhaltung der gemeindlichen Infrastruktur u.a.) abbaut. Der Bebauungsplan wird aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Für das in der Anlage dargestellte rd. 220 ha große Gebiet, gelegen südöstlich der Ortslage Selmsdorf in der Gemarkung Selmsdorf Dorf, Flur 4 und Gemarkung Sülsdorf, Flur 2, begrenzt im Osten und Süden von der Grenze des Gemeindegebietes in Richtung Schönberg, im Westen von Wald- und Ackerflächen und im Norden vom Verlauf der Bundesstraße 104, soll die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 18 mit der Gebietsbezeichnung "Deponie auf dem Ihlenberg" aufgestellt werden. Der Bebauungsplan umfasst das gesamte Betriebsgelände der auf dem Ihlenberg betriebenen Deponie einschließlich aller angrenzenden Flächen, die im Zusammenhang mit der Deponie bewirtschaftet werden.
2. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:
Mit dem Bebauungsplan Nr. 18 beabsichtigt die Gemeinde Selmsdorf, die bauliche und sonstige Nutzung innerhalb des Geltungsbereiches planungsrechtlich zu steuern und insbesondere die langfristige Vereinbarkeit der Interessen des Deponiebetreibers mit den Belangen der angrenzenden Siedlungsflächen sicherzustellen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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