Beschlussvorlage - VO/4/0377/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selmsdorf
hier: Abwägungs- und Feststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss Selmsdorf der Gemeinde Selmsdorf
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Vorberatung
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17.03.2011
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Erledigt
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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Entscheidung
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14.04.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Selmsdorf erarbeitet derzeit mit der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Wohngebiet am Sandberg" sowie mit dem Bebauungsplan Nr. 16 "Wohngebiet Mühlenbruch" zwei Satzungen, die mit den städtebaulichen Zielen der Gemeinde übereinstimmen, jedoch von den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes abweichen.
Um dem Entwicklungsgebot des § 8 BauGB zu entsprechen, ist daher der F-Plan den geänderten Zielen anzupassen.
Die Gemeindevertretung Selmsdorf hat am 08.10.2009 die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Am 01.04.2010 hat die Gemeindevertretung den Vorentwurf gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 15.05.2010 bis zum 11.06.2010 durchgeführt.
Am 30.09.2010 wurde der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes von der Gemeindevertretung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Diese fand in der Zeit vom 08.11.2010 bis zum 10.12.2010 statt. Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen wurden geprüft. Durch die Prüfung ergaben sich Ergänzungen in der Begründung sowie im Umweltbericht, jedoch keine planerischen Änderungen in der Flächennutzungsplan-Darstellung, so dass nunmehr der Abwägungsbeschluss sowie der abschließende Feststellungsbeschluss gefasst werden können.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der berührten Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden vorgebrachten Stel- lungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft: siehe Anlage
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Die Gemeindevertretung stellt fest, dass wäh- rend der öffentlichen Auslegung von Seiten der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen vor- gebracht wurden.
2. Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
3. Die Gemeindevertretung beschließt die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes in der vorliegenden Fassung.
4. Der Erläuterungsbericht zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gebilligt.
5. Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes die Genehmigung der zuständigen Verwaltungsbehörde einzuholen. Die Erteilung der Genehmigung ist entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Selmsdorf ortsüblich bekannt zu machen.
