Beschlussvorlage - VO/4/0403/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Gemeinde Selmsdorf über die 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Wohngebiet am Sandberg"
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss Selmsdorf der Gemeinde Selmsdorf
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Vorberatung
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28.04.2011
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Erledigt
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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Entscheidung
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08.06.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat am 08.10.2009 die Aufstellung der Satzung über die 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Wohngebiet am Sandberg" beschlossen.
Der Entwurf der Satzung wurde von der Gemeindevertretung gebilligt, die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden haben ordnungsgemäß stattgefunden. Die abgegebenen Stellungnahmen wurden geprüft und in die Abwägung eingestellt. Von den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden wurden keine Stellungnahmen abgegeben, die zu einer wesentlichen Änderung der Planungskonzeption geführt haben.
Nunmehr kann von der Gemeindevertretung der Abwägungs- und Satzungsbeschluss gefasst werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der berührten Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft: siehe Anlage
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Die Gemeindevertretung stellt fest, dass wäh- rend der Öffentlichkeitsbeteiligungen keine Stellungnahmen vorgebracht wurden.
2. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden, die Stellungnahmen vorgebracht haben ist das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
3. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414) einschließlich aller rechtswirksamen Änderungen be- schließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf die 6. Änderung und Ergän- zung des Bebauungsplanes Nr. 7 als Satzung. Die Festsetzungen zur äußeren Gestal- tung baulicher Anlagen werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen.
4. Die Begründung zur 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 7 wird
gebilligt.
5. Der Satzungsbeschluss über die 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 7 ist nach Vorliegen der Genehmigung zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung und die Begründung dazu eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.
