Beschlussvorlage - VO/1/0374/2011-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die durch die Gemeindevertretung Selmsdorf am 12.11.2009 beschlossene Hauptsatzung wurde durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde im Rahmen des Anzeige- und Prüfungsverfahrens beanstandet. Gegen die hierzu erlassene Beanstandungsverfügung wurde über das Amt Schönberger Land auf der Grundlage eines entsprechenden Beschlusses der Gemeindevertretung Selmsdorf fristgemäß Widerspruch eingelegt. Auf Grund des hierzu ergangenen Widerspruchsbescheides und der vorausgegangenen Beanstandungsverfügung beschloss die Gemeindevertretung, den Beschluss vom 12.11.2009 zur Hauptsatzung aufzuheben. Somit kann die Gemeindevertretung nunmehr einen neuen Satzungsbeschluss zur Hauptsatzung fassen. Der in der Anlage beigefügte Entwurf zur neuen Hauptsatzung der Gemeinde Selmsdorf ist unter Beachtung der Hinweise der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises durch das Amt Schönberger Land überarbeitet worden.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt die neue Hauptsatzung der Gemeinde Selmsdorf.

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Anlagen

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