Beschlussvorlage - VO/4/0379/2011

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch die Aufstellung der Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB soll eine Außenbereichsfläche im Ortseingangsbereich der Ortslage Sülsdorf in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden. Diese Fläche ist damit künftig als Innenbereich zu betrachten und für eine Bebauung geeignet.

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan wird der Ergänzungsbereich derzeit als Ver- und Entsorgungsfläche dargestellt, da sich hier ein mittlerweile stillgelegtes und abgerissenes Pumpwerk befand. Im Zuge der aktuellen Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes erfolgt eine Umwidmung entsprechend der Planung.

Aktuell wird der hintere Bereich der Fläche durch einen Baumaschinenverleih genutzt, der vordere Bereich ist als Brache anzusprechen. Nunmehr soll straßenbegleitend ein Wohnhaus entstehen, im hinteren Bereich ein Hausgarten angelegt und die Heckenpflanzung des südlich angrenzenden Grundstückes westlich fortgeführt werden.

Insgesamt wird der Ortseingangsbereich von Sülsdorf wird mit der Wiedernutzbarmachung definiert und städtebaulich geordnet bzw. aufgewertet.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.              Für das in der Anlage dargestellte rd. 0,2 ha große Gebiet im Norden der Ortslage Sülsdorf, westlich der Dorfstraße, umfassend die Flurstücke 9/3, 9/6 und 41/2 (teilw.) der Flur 1, Gemarkung Sülsdorf, soll die Satzung über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Sülsdorf sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften aufgestellt werden.

 

2.              Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

 

Durch die Aufstellung der Ergänzungssatzung für die Ortslage Sülsdorf wird beabsichtigt, neben den nach § 34 BauGB bebaubaren Flächen, eine derzeitige Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil mit einzubeziehen. Diese soll die Ortslage zum Einen abrunden und zum Anderen den Ortseingangsbereich definieren.

 

3.              Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten hat der Vorhabenträger über Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages zu tragen.

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