Beschlussvorlage - VO/4/0379/2011-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch die Aufstellung der Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB soll eine Außenbereichsfläche im Ortseingangsbereich der Ortslage Sülsdorf in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden. Diese Fläche ist damit künftig als Innenbereich zu betrachten und für eine Bebauung geeignet.

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan wird der Ergänzungsbereich derzeit als Ver- und Entsorgungsfläche dargestellt, da sich hier ein mittlerweile stillgelegtes und abgerissenes Pumpwerk befand. Im Zuge der aktuellen Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes erfolgt eine Umwidmung entsprechend der Planung.

Aktuell wird der hintere Bereich der Fläche durch einen Baumaschinenverleih genutzt, der vordere Bereich ist als Brache anzusprechen. Nunmehr soll straßenbegleitend ein Wohnhaus entstehen, im hinteren Bereich ein Hausgarten angelegt und die Heckenpflanzung des südlich angrenzenden Grundstückes westlich fortgeführt werden.

Insgesamt wird der Ortseingangsbereich von Sülsdorf wird mit der Wiedernutzbarmachung definiert und städtebaulich geordnet bzw. aufgewertet.

 

Die Gemeindevertretung wird gebeten, den Entwurf zu billigen und die öffentliche Auslegung zu beschließen. Zeitgleich zur öffentlichen Auslegung soll die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.              Der Entwurf der Satzung über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Sülsdorf sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften und der Entwurf der dazugehörigen Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2.    Der Entwurf der Satzung über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Sülsdorf sowie der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften einschließlich der Begründung ist gemäß § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Den berührten Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden ist gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben.

 

3.              Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Der Vorhabenträger trägt mtliche Kosten des Vorhabens.

Die Regelung erfolgt über Städtebaulichen Vertrag.

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