Beschlussvorlage - VO/4/0409/2011

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Anlass für die Aufstellung der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 6 ist der Wunsch eines im B-Plan Nr. 6 ansässigen Gewerbebetriebes, die Betriebsfläche zu erweitern. Dazu bietet sich eine Grünfläche an, die bislang die gewerblichen Bauflächen der B-Pläne 1 und 6 trennt. Derzeit ist diese Fläche überwiegend mit heimischen Sträuchern bewachsen. Aufgrund der geringen Breite und der Störungen, die westlich und östlich bis unmittelbar an diese Grünfläche heranrücken, ist der naturräumliche Wert dieser Fläche gering.

 

Diese Grünfläche sowie die Flächen, die zum Ausgleich benötigt werden, sind Gegenstand des Bebauungsplanes Nr. 1. Die Gewerbeflächen des Antragstellers befinden sich im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 6. Um gesonderte Änderungsverfahren für die Bebauungspläne Nr. 1 und 6 zu vermeiden, sollen mit den gewählten Planungsinstrument die zu überplanenden Grün- und Ausgleichsflächen aus dem B-Plan Nr. 1 herausgelöst und dem B-Plan Nr. 6 zugeordnet werden. Somit wird nur ein Planungsverfahren erforderlich. Der B-Plan Nr. 1 erfährt durch die Ergänzung des B-Planes Nr. 6 automatisch eine entsprechende Flächenreduzierung.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.              Für das in der Anlage dargestellte rd. 3,4 ha große Gebiet in der Ortslage Selmsdorf, gelegen im Gewerbegebiet östlich der Landesgrenze und nördlich der Bundesstraße 104 sowie nördlich der Gewerbegebietserschließung "An der Trave", umfassend die Flurstücke 64/7, 64/5 und 61/13 (teilw.), der Flur 1, Gemarkung Lauen, soll die Satzung über die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 6 mit der Gebietsbezeichnung "Herrenwiekers Camp/Krempelmoor" aufgestellt werden.

 

2.              Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

 

Mit der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 6 beabsichtigt die Gemeinde Selmsdorf, eine festgesetzte Grünfläche (Ausgleichsfläche, Flurstück 61/13 teilw.) zwischen den gewerblichen Bauflächen des Bebauungsplanes Nr. 1 "Gewerbegebiet an der ehemaligen Grenzübergangsstelle Selmsdorf" (Gewerbegebiet An der Trave) und des Bebauungsplanes Nr. 6 in eine gewerbliche Baufläche umzuwidmen. Damit soll einem ansässigen Gewerbebetrieb an der Westgrenze des Bebauungsplanes Nr. 6 die Möglichkeit gegeben werden, eine dringend erforderliche Betriebserweiterung umsetzen zu können.

Die Ausgleichsfläche ist dabei an anderer Stelle zu ersetzen. Darüber hinaus sind für die zusätzlichen Versiegelungen zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen zu erbringen. Beide Ausgleichserfordernisse sollen gemeinsam südlich des geschützten Solls auf dem gemeindeeigenen Flurstück 61/13 erbracht werden.

 

Um das Planvorhaben umsetzen zu können, sind Baugrenzen innerhalb des B-Planes Nr. 6 zu ändern. Gleichzeitig sollen die umzuwidmende Grünfläche sowie die Flächen für den erforderlichen Ausgleich aus dem B-Plan Nr. 1 herausgelöst und dem Gebiet des B-Planes Nr. 6 zugeschlagen werden.

 

3.              Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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