Beschlussvorlage - VO/4/0394/2011

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Ergebnis einer freiwilligen Beteiligung der Öffentlichkeit und den daran anschließenden Beschlüssen der Landesregierung im September 2007 und Januar 2008 erfolgte im Frühjahr 2008 die Übermittlung der Gebietskulisse von Europäischen Vogelschutzgebieten an die Europäische Kommission. Diese Gebiete besitzen zum größten Teil gegenwärtig noch den Status faktischer Vogelschutzgebiete, in denen das strenge Schutzregime nach Art. 4 Absatz 4 der Vogelschutzrichtlinie gilt. Danach sind alle Vorhaben unzulässig, die nicht nur unerhebliche Beeinträchtigungen von Lebensräumen und Vogelarten verursachen können.

 

Die gemeldeten Gebiete sind jetzt noch nach nationalem Recht unter Schutz zu stellen, um die Verpflichtungen aus der Vogelschutzrichtlinie der EU zu erfüllen.

Von daher beabsichtigt die Landesregierung zeitnah, diese Gebiete nach nationalem Recht durch den Erlass einer Vogelschutzgebietslandesverordnung für gesamt Mecklenburg-Vorpommern unter Schutz zu stellen.

Damit findet das strenge Beeinträchtigungsverbot auf diese Gebiete keine Anwendung mehr, was in vielen Fällen zur Zeit dazu führt, dass geplante Investitionen nicht zugelassen werden können.

 

Mit Erlass der Verordnung werden die Zulässigkeit der FFH-Verträglichkeitsprüfung besonders in ortsnahen Bereichen und die Erteilung von Ausnahmen für geplante Investitionen grundsätzlich wieder möglich.

Gleichzeitig verweist das Ministerium mit dieser Landesverordnung darauf, dass hier ausschließlich die Umsetzung in nationales Recht für die Europäischen Vogelschutzgebiete mit der der Gebietsmeldung an die Europäische Kommission zugrunde liegenden Grenzziehung erfolgt.

 

Grenzänderungen sind nicht beabsichtigt, da jede Herausnahme von Flächen dazu führen würde, dass diese weiterhin dem strengen Schutzregime unterliegen würden.

 

Entsprechend Vorankündigungsschreiben ist die Öffentliche Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung über das Amtsblatt von März 2011 bereits vorgenommen. Danach werden die Unterlagen im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, FB IV Gemeindeentwicklung in der Zeit vom 4. April 2011 bis zum 4. Mai 2011 öffentlich zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden ausgelegt.

 

Gleichzeitig sind die Unterlagen auch über Internet unter http://www.lung.mv-regierung.deFachinformationen“> „Natur und Landschaft“ > „Schutzgebiete“ einsehbar und für einen Download verfügbar.

 

Die Gemeinde Selmsdorf ist durch das gemeldete Vogelschutzgebiet DE 2031-471 „Feldmark und Uferzone an Untertrave und Dassower See“ im Umland von Teschow und Zarnewenz betroffen. 

 

Mit Post vom 28.März 2011 sind die Unterlagen zum Entwurf der Landesverordnung über die Europäischen Vogelschutzgebiete in M-V zur öffentlichen Auslegung zugegangen.

Gleichzeitig erfolgte die Aufforderung zur Stellungnahme gem. § 15 (1) Naturschutzausführungsgesetz vom 23.Februar 2010 bis zum 4. Mai 2011.

Sofern keine Äerung vorliegt, wird von einem Einverständnis mit dem Entwurf ausgegangen. 

 

Unabhängig davon ist bereits um Verlängerung der Frist zur Abgabe einer Stellungnahme gebeten worden. Diese wird maximal bis 2 Wochen nach Auslegungsfristende entsprechend Stellungnahmen von Bürgern bis 18. Mai 2011 gewährt.

Seitens des Ministeriums wird ggf. um Sondersitzung zur Beschlussfassung gebeten.

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Grundsätzlich stimmt die Gemeinde Selmsdorf dem Entwurf der Landesverordnung über die Europäischen Vogelschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern zu. Damit soll prinzipiell die Möglichkeit geschaffen werden, dass geplante Investitionen zugelassen und durchführbar werden. Die Gebietsgrenzen werden zur Kenntnis genommen.

Die Gemeinde Selmsdorf bittet um frühzeitige Beteiligung bei nachfolgenden Arten der Konkretisierung dieser Landesverordnung.

 

 

 

 

 

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