Beschlussvorlage - VO/3/0181/2011

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß Artikel 6 der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) soll auch durch die Kommunen sichergestellt werden, dass Dienstleistungserbringer aus dem EU-Raum „Verfahren und Formalitäten“ über einheitliche Ansprechpartner abwickeln können. Des Weiteren ist zur Umsetzung der EU-DLR die eingeführte Genehmigungsfiktion des § 42a VwVfG M-V aufzunehmen. Hinsichtlich dieser Erfordernisse besteht bei der Satzung der Stadt Schönberg über die Durchführung von Märkten vom 27.11.1992 Änderungsbedarf.

§ 5 Abs. 4 der vorliegenden Neufassung der Wochenmarktsatzung wird dem Erfordernis gerecht und folgt dem Formulierungsvorschlag des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern e.V.

 

Vor dem Hintergrund der Anpassung der Wochenmarktsatzung der Stadt Schönberg an die EU-Dienstleistungsrichtlinie und dem Bestehen der Wochenmarktsatzung seit 1992 wird eine Neufassung der Wochenmarktsatzung und Wochenmarktgebührensatzung zum Beschluss vorgelegt.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die vorliegende Wochenmarktsatzung und Veranstaltungsordnung der Stadt Schönberg und die Satzung über die Erhebung von Wochenmarktgebühren.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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